AMVAC AG: Der deutsche Vertrieb haftet auf Schadensersatz

Die Investitionen in die AMVAC AG durch die V+ Fonds waren mit einen Anteil von bis zu 10 % erheblich. Nach Konkurseröffnung im Kanton Zug Anfang 2016 haben nicht nur die Fonds Verluste realisiert.

Die Aktien wurden auch über deutsche Anbieter/Vermittler an Kleinanleger verkauft. Allen voran über der Geschäftsführer der V+ Management GmbH entgegen gesetzlicher Regelungen:

Inhaberaktien der AMVAC AG durften in Deutschland nicht verkauft werden, weil es hierzu keinen Wertpapierprospekt gab nach §§1, 3Abs.1, WpPG i.V.m. EU-Richtlinie 2017/1129 Art. 3 Abs. 1 und die Anbieter/Vermittler nicht über eine Erlaubnis nach §32 Abs.1 KWG verfügten.    

Während der KWG – Verstoß nach §54 KWG eine sogar mit Freiheitsstrafe bewährte Straftat darstellt, handelt es sich um das Anbieten ohne Prospekt nur um eine Ordnungswidrigkeit nach 24Abs.3Nr.1 WpPG.

Zivilrechtlich hat das zur Folge, dass jeder, der diese Wertpapiere in Deutschland kaufte, Schadensersatzansprüche in Höhe der investierten Kaufpreise hat. Wir vertreten bereits eine Vielzahl von Geschädigten und bereiten Schadenersatzklagen vor.            

Jens Reime
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Versicherugnsrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.