ISARNA Holding GmbH (früher ANTISENSE PHARMA GmbH): Atypisch stille Gesellschafter wollen Geld zurück

Die am 21.01.1999 als ANTISENSE PHARMA GmbH hat eine bewegte Geschichte hinter sich: Nach 25 Kapitalerhöhungen, 3 Sitzverlegungen und 2 Umfirmierungen  hat die in München ansässige Gesellschaft ein Stammkapital von 476.718 €. U.a. beteiligt sind die sog. MIG-Fonds 1, 2, 3, 4, 5, 6, 11 und 13. Aber auch atypisch stille Gesellschafter wurden Ende der 90´ger Jahren eingeworben. In deren Gesellschaftsverträgen ist unter §2 Abs.1 festgehalten, dass Gegenstand des Unternehmens die Forschung. Entwicklung und Kommerzialisierung von biotechnologischen und pharmazeutischen Produkten und Serviceleistungen, nicht jedoch gegenüber Endverbrauchern. Ausgenommen ist die Herstellung vorbezeichneter Produkte zum Zwecke der Abgabe an andere, soweit diese Produkte als Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes zu qualifizieren ist.  

Nunmehr, nach zig Kapitalerhöhungen fragen sich natürlich die atypisch stille n Gesellschafter, was aus ihrer damaligen Beteiligung geworden ist. Nach §8 des Gesellschaftsvertrages besteht ein Kündigungsrecht und folgt hieraus ein Anspruch auf Auszahlung einer Abfindung bzw. des Wertes des Anteils:  

(…)  

§ 8 Ausscheiden eines Gesellschafters

1. Jeder Gesellschafter kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres aus der Gesellschaft ausscheiden, die Gründungsgesellschafter ohne mit 2/3 Mehrheit der Gesellschafterversammlung gefassten Beschluss, jedoch nicht vor dem 31.12.2005. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird hierdurch nicht berührt.  

.....

6. Bemessungsgrundlage für die Abfindung mit Ausnahme der Abfindung nach Nr. 3 ist die Bewertung des Geschäftsanteils des ausscheidenden Gesellschafters nach dem Stuttgarter Verfahren durch den im Zeitpunkt des Ausscheidens des Gesellschafters beauftragten Steuerberater der Gesellschaft oder durch die beauftragte Steuerberatungs-gesellschaft. Der sich danach ergebende Betrag ist in fünf gleichen Jahresraten, fällig jeweils am 30.06. eines jeden auf das Ausscheiden folgenden. Jahres, an den Gesellschafter oder seine Erben zu zahlen. Der jeweils offen stehende Restbetrag des Abfindungsanspruches ist mit 4 % verzinslich.  

(…)    

Beispielsweise bewertet der MIG GmbH & Co. Fonds 13 geschlossene Investment-KG ihren rund 22%-igen Anteil an der ISARANA mit  rund € 21 Millionen Euro in der Jahresbilanz für 2019. Es dürfte daher für die atypisch stillen Gesellschafter hochinteressant werden. Hier mit den richtigen Argumenten die Auseinandersetzung mit der ISARNA zu führen.