Doppelerfolg vor dem Landgericht Frankfurt/Oder: Zwei Anleger können ihr Geld zurückverlangen

Erneut konnte unser „Widerrufsjoker“ bei Montranus-Beteiligungen erfolgreich eingesetzt werden, dieses Mal gleich in zwei Fällen:  Unsere Mandantin erhält über 2.600,00 Euro wegen einer Montranus I-Beteiligung zugesprochen, unser Mandant über 6.800,00 Euro wegen einer Montranus III-Beteiligung.

Die Fälle          Am 4. Februar 2015 entschied das Landgericht Frankfurt/Oder in zwei Fällen zugunsten unserer Mandanten (Az.: 12 O 302/13; Az.: 13 O 238/14).

Fall 1: Unsere Mandantin hatte sich im Jahr 2003 mit 20.000,00 Euro an der Montranus Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG beteiligt. Von dieser Beteiligungssumme sollten 8.800,00 Euro über ein Darlehen bei der Helaba Dublin finanziert werden.

Fall 2: Unser Mandant hatte sich im Jahr 2003 mit 25.000,00 Euro an dem Medienfonds Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG beteiligt. Rund die Hälfte dieser Beteiligungssumme sollte über ein Darlehen bei der Helaba Dublin finanziert werden.

In beiden Fällen nutzte die Bank die Musterwiderrufsbelehrung nach § 14 BGB InfoV in der Fassung vom 8. Dezember 2004 mit leichten Änderungen. Das Gericht entschied nun, dass beide Anleger ihre Beteiligungen und die damit in Verbindung stehenden Darlehen wirksam widerrufen können. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts war die missverständliche Formulierung, dass die Widerrufsfrist „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung beginne“, sowie die Abweichung von der zu diesem Zeitpunkt gültigen Musterwiderrufsbelehrung der BGB InfoV.

Folgen           Beide unserer Mandanten bekommen ihren noch bestehenden Schaden ersetzt und werden von den Darlehensverbindlichkeiten befreit. Sie scheiden außerdem aus der jeweiligen Fondsgesellschaft aus. Gleiches dürfte für jeden Anleger aus dem Einzugsgebiet des Landgerichts Frankfurt/Oder und des Oberlandesgerichts Brandenburg gelten, denn ein ähnlicher Fall konnte von uns in einem Parallelverfahren vor dem Oberlandesgerichts Brandenburg erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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