Schifffahrtsgesellschaft MS Jule mbH & Co. KG: Vergleich ohne Gerichtsverfahren abgeschlossen

Nicht immer ist ein Gerichtsverfahren notwendig, um Anlegern bei Schäden aufgrund schlechter Geldanlagen helfen zu können.

Unser Mandant hatte sein Geld in die Schiffahrtsgesellschaft MS "Jule" mbH & Co. KG investiert. In einem außergerichtlich geschlossenen Vergleich konnte erreicht werden, dass er seine Ausschüttungen behalten darf, von der Haftung befreit wurde und zudem fast 70% seiner Einzahlungssumme zurückbekam.

Als Grund der Mandatierung lässt sich anführen, dass die Fondsgesellschaft sich nicht den Versprechungen gemäß entwickelte und dass überdies bei Abschluss der Beteiligung nicht deutlich wurde, wieviel die Bank unseres Klienten wegen verdiente.

Fazit          Auch ohne Gerichtsverfahren können auf dem Wege eines Verleichs passable Lösungen gefunden werden, wenn die Umstäne eine solche Lösung zulassen.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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