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Nachschüsse, Nachschusshaftung, Ausschüttungen, Fachanwalt, Vermögensrecht
Kanzlei - Urteile und Vergleiche: Ergebnisse meiner anwaltlichen Tätigkeit
 
An dieser Stelle werden regelmäßig, die für meine Mandanten erzielten Urteile, Vergleiche und Gerichtsbeschlüsse im PDF-Format veröffentlicht. Alle Urteile können von jedermann bei den Gerichten unter Angabe des Aktenzeichens angefordert werden.
 
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1. Erfolge in Serie:
     
  Kammergericht Berlin, Urteile 27 U 106/05; 27 U 158/05; 27 U 151/05;
27 U 14/06; 27 U 22/06; 27 U 16/06; 27 U 10/06
     
  Beispiel zum Download Urteil Downloaden  27 U 149/05
     
  Landgericht Berlin: 19 O 386 / 06; 19 O 250 / 06; 19 O 396 / 06;
19 O 391 / 06; 19 O 451 / 06
     
Das Kammergericht Berlin hatte in mehreren Fällen darüber zu entscheiden, ob den Mandanten des Unterzeichners Ansprüche auf Schadensersatz wegen Prospekthaftung zustehen.

Die Mandanten sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts Anfang bis Mitte der 90´er Jahre beigetreten – s. g. Geschlossenen Immobilienfonds mit Sitz in Berlin. Zu diesen Fonds gehören Miet- und Gewerbeobjekte in Berlin. Aufgrund der damaligen steuerlichen Gesetzgebung konnten die Mandanten die zum Teil siebenstelligen Beteiligungssummen von der Steuer absetzen. Es handelte sich um s. g. Steuersparmodelle. Diese Fonds finanzierten sich aber nicht nur über die Eigenkapitalzahlungen der Anleger sondern auch über Kredite bei deutschen Großbanken. Zur Sicherung dieser Kredite wurden die Mandanten nach Beitritt zu den Fonds der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr Privatvermögen unterworfen. Dieses Haftungsrisiko wurde in den Prospekten verharmlost. Es wurde falsch dargestellt, was passiert, wenn die Fonds die Kapitaldienste für die Kredite nicht mehr bedienen können und die Banken diese kündigen bzw. fällig stellen. Es wurde vorgegaukelt, dass in diesen Fällen zunächst die Fondsobjekte verwertet würden und danach erst auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugegriffen würde. In den Urkunden, in denen die Gesellschafter der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen wurden, steht jedoch, dass die Banken schon vor Verwertung der Fondsobjekte in das Privatvermögen der Gesellschafter vollstrecken können.

Verurteilt wurden die Gründungsgesellschafter und Initiatoren der Fonds unter Anrechnung der Steuervorteile auf Schadensersatz.
Urteile und Vergleiche
2. Einen beispielhaften Vergleich finden Sie hier. Downloaden

Immer wieder gelingt es, für betroffene Anleger der Deltoton AG, Frankoniawert AG sowie CSA (Capital Sachwert AG, CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG, CSA Beteiligungsfonds 4 AG & Co. KG) bei überschaubarem Kostenrisiko im außergerichtlichen Bereich Vergleiche abzuschließen. Im Wesentlichen kommt es hierbei auf Fehler während der Anlageberatung an. Sie können für Anfragen zur Überprüfung der Anlageberatung meinen Fragebogen herunterladen. So konnte ich bereits dutzenden Anlegern mit entsprechendem Druck durch rechtliche Argumente dazu verhelfen, von den Anlagegesellschaften Eigenkapital zurück zu bekommen und von den Verpflichtungen der Sparverträge sowie Nachschusspflichten befreit zu werden.
Rechtsanwalt Bautzen, Kanzlei
3. Landgericht München I: UrteileDownloaden 20 O 5970/06 und Downloaden 22 O 16821/06 gegen Anlageberater wegen fehlerhafter Beratung zum Falk-Zinsfonds

Das Landgericht München hatte im erstgenannten Urteil darüber zu befinden, ob der Mandantin / Klägerin Schadensersatzansprüche, in Höhe ihrer Zeichnungssummen, wegen fehlerhafter Anlageberatung zustehen, mit denen sie sich an der s. g. Falk-Zinsfonds Gesellschaft Bürgerlichen Rechts mit Sitz in München im Jahre 2003 mehrfach beteiligt hatte. Da die Anlageberatung zwischen Mandantin und Anlageberater ohne Zeugen stattfand, bediente man sich eines Kunstgriffes: Um die Mandantin als Zeugin zu gewinnen, trat sie ihre Schadensersatzansprüche an eine dritte Person ab und wurde in der Beweisaufnahme als Zeugin vernommen. Der unerfahrenen, konservativen Anlegerin, welche den sehr umfangreichen Fondsprospekt erst Dezember 2004 erhielt, wurde durch den Anlageberater eine sichere Verzinsung ihrer Einlagen und sicherer Kapitalrückerhalt versprochen. Diese Angaben waren falsch. Diese Fehlleistungen musste sich das durch den Anlageberater vertretene Unternehmen in München zurechnen lassen.

Zum gleichen Ergebnis kam die Handelskammer des Landgerichtes München I anlässlich der Fehlberatung für einen weiteren Anleger durch einen anderen Vermittler aber für den gleichen Fondanteil. Hier hatte der geschädigte Mandant Glück im Unglück: Die Anlageberaterin, seine jetzige Frau, welche ihm den Fondsanteil Namens und im Auftrag ihres damaligen Chefs (Einzelunternehmer) anriet, erkannte, dass sie selbst durch ihren Chef falsch über die Risiken des Fonds informiert worden ist und diesen Anteil folglich ihrem jetzigen Mann angeraten hatte. Nach ihrer Zeugenaussage kam es zu Verurteilung ihres ehemaligen Chefs auf Schadensersatz.
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4. Landgericht Berlin: Nachschussklage für GbR - Anleger Downloaden Az 52 S 90/06

Der Mandant / Kläger hatte sich ebenfalls an einem geschlossenen Immobilienfonds in Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts beteiligt. Da durch das Fondsobjekt, ein Mietshaus in Berlin, für die laufende Bewirtschaftung nicht genügend Mieterträge erzielt wurden, forderte die Fondsgesellschaft s. g. Nachschüsse bzw. Geldforderungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Beteiligungshöhe an. Diese wurden in der Vergangenheit vom Mandanten auch gezahlt. Im Prozess gegen den Fonds auf Rückzahlung dieser Nachschüsse bestätigte das Landgericht das Urteil des Amtsgerichtes Berlin, wonach es keinerlei Rechtsgrundlage für die Nachschüsse gab und verurteilte den Fonds zur Rückzahlung der Nachschüsse an den Mandanten.
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5. Landgericht Berlin: Abwehr einer Nachschussklage für GbR - Anleger Downloaden Az 27 O 698 /03

Im umgekehrten Falle, der Klage eines Fonds gegen den Mandanten auf Zahlung von Nachschüssen, erteilte das Landgericht dem Fonds eine klare Absage, weil es ebenso keine Rechtsgrundlage für diese Forderung gab.
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6. Landgericht Hanau: Auskunftsklage für Kommanditisten Downloaden Az 39 C 1896/06

Diesem Fall lag eine Filmfondsbeteiligung zugrunde. Der Mandant / Kläger hatte sich an diesem Fonds in Rechtsform einer Kommanditgesellschaft beteiligt. Da der Fonds durch die Filme nicht die prospektierten Erträge erwirtschaftete, sollten die ertragbringenden Vermarktungsrechte und Verträge mit 20th Century Fox überprüft werden. Da die Fondsgeschäftsführung keine Akteneinsicht gewährte, musste diese gerichtlich erzwungen werden.
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7. Landgericht München I: Vergleiche für die Haftentlassung von Kommanditisten
   
22 O 4702 / 05, 12 O 6124/05, 12 O 4695/05, 22 O 6129 05, 34 O 4180 / 05, 12 O 6125/05, 12 O 4698/05, 22 O 4703/05, 10 O 4694/05, 23 O 6132/05, 15 O 6127/05 und 23 O 6133/05
Beispielhaft: Downloaden Az 12 O 4696/05
 
Für zwanzig Mandanten, die Beteiligungen am geschlossenen Immobilienfonds J. Deinböck Einkaufszentrum Dresden-Gorbitz Renditefonds 1 KG gezeichnet hatten, konnten vor dem Landgericht München I Vergleiche geschlossen werden. Anlass dieser Gerichtsverfahren war ein Prospektfehler. Die Klagen wurden gegen den Initiator geführt. Die Mandanten hatten, bezogen auf ihre jeweilige Nominaleinlage, Ausschüttungen in Höhe von mehr als 23 % bekommen. Es stellte sich heraus, dass dies keine Gewinne sondern Entnahmen im Sinne von §172 Abs. IV HGB waren. Dies bedeutet, dass in dieser Höhe für die Mandanten die Außenhaftung trotz Zahlung der vollen Nominaleinlage wieder rechtlich existent war. Da den Mandanten die Freistellung von diesen Verbindlichkeiten sehr wichtig war, konnten vor Gericht Vergleiche erzielt werden, die diese Ziele verwirklichten. Die Mandanten müssen die Ausschüttungen nicht zurückzahlen.
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8. Landgericht München I: Hinweisbeschlüsse für Prospekthaftung
   
AZ 22 O 24172/07, AZ 22 O 24173/07, AZ 22 O 23067/07, AZ 22 O 23065/07,
AZ 22 O 23063/07, AZ 22 O 23066/07, AZ 22 O 23070/07, AZ 22 O 23068/07,
AZ 22 O 23069/07,
 
Beispielhaft: Hinweisbeschluss und Urteil zu Downloaden AZ 22 O 23064/07

Für die zehn Anleger des geschlossenen Immobilienfonds ARCAP Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. COLUMBUS Immobilien- Fonds VII “Dresden, Berliner Straße“ KG konnten zuerst spektakuläre Hinweisbeschlüsse erzielt werden, die dann in entsprechende Urteile vor dem Landgericht München I mündeten. Im Kern ging es um die Frage, ob der Fondsprospekt ausreichend über das steuerliche Konzept aufklärt, von Anfang an Ausschüttungen aus dem Eigenkapital vorzunehmen. Die hohen Verlustzuweisungen von rund 100 % bedingten eine bilanzielle Überschuldung des Fonds von Anfang an, so dass die über mehrere Jahre gezahlten Ausschüttungen nur Entnahmen im Sinne von § 172 Abs. IV HGB sein konnten. Der Fondsprospekt stellt dieses konzeptionelle Haftungsrisiko nur verschleiert dar. Zudem werden in großen Tabellen, nach der internen Zinsfußmethode, unter Einkalkulierung der Ausschüttungen und ohne Warnung vor dem Haftungsrisiko Renditen dargestellt. Haftbar gemacht wurde der geschäftsführende Gründungskommanditist auf Schadensersatz.
 
Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Kapitalanlagebetrug, Bafin, Interessensgemeinschaft