MS Kasugta-Anleger bekommt im Rahmen der außergerichtlichen Schlichtung 40.000,00 Euro zugesprochen

Unserem Mandanten wurden vom Ombudsmann des deutschen Sparkassen- und Giroverbandes im Schlichtungsverfahren 40.000,00 Euro als Schadensersatz zugesprochen.

Der Fall           Unser Mandant hatte sich mit 50.000,00 Euro an der MS „Kasugta“ Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG beteiligt. Nun machte er außergerichtlich Schadensersatzansprüche in Höhe der Einlage gegen die beratende Sparkasse Leipzig geltend, die insbesondere damit begründet wurden, dass er nicht über die Rückvergütungen an die Sparkasse informiert worden war.
Diese Anssprüche wurden vom Ombudsmann als gerechtfertigt anerkannt. Da bereits Ausschüttungen erfolgt waren, schlug er in einem Schreiben vom 8. Mai 2015 die Zahlung von 40.000,00 Euro gegen die Übetragung der Beteiligung vor.
Als kurios ist die Behauptung der Sparkasse zu bewerten, nicht einmal über Kickbacks informiert bzw. keine erhalten zu haben. Das Auskunftsverlangen unseres Mandanten bezüglich ihrer Höhe blieb unbeantwortet.
 
Folgen          Offenbar kamen Falschberatung und verschwiegene Kickbacks bei dieser Sparkase häufiger vor. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass auch anderen Anlegern Schadensersatzansprüche in Höhe ihrer Einzahlungen zustehen. Zu beachten ist dabei dringend die Verjährungsfrist.

Weitere Schlichtungsverfahren sind in dieser Angelegenheit bereits eingeleitet. Dieses kostenneutrale Vorgehen verfolgt unsere Kanzlei generell bei Streitigkeiten mit Banken und Sparkassen. Hierdurch können alle außergerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Sollte die vorgeschlagene Lösung von der Sparkasse Leipzig abgelehnt werden, steht der Klageweg offen.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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