Buss Capital Containerfonds
Der Fondsanbieter Buss Capital wurde 2003 gegründete und ist Teil der Buss-Gruppe. Das Emissionshaus hat seit 2007Schiffsfonds und Immobilienfonds im Angebot. Den ersten geschlossenen Containerfonds brachte Buss Capital im Jahr der Gründung heraus, dem viele weitere folgten. Bislang brachte Buss Capital 27 Publikumsfonds auf den Markt. 2012 wurde angekündigt, dass das Angebot durch Anleihen erweitert werden soll.
Buss Capital legte u.a. folgende Schiffs- und Containerfonds auf:
- Buss Container Fonds 3
- Buss Container Fonds 4
- Buss Container Fonds 5
- Buss Container Fonds 6
- Buss Global Container Fonds 1
- Buss Global Container Fonds 2
- Buss Global Container Fonds 3
- Buss Global Container Fonds 4
- Buss Global Container Fonds 5
- Buss Global Container Fonds 6
- Buss Global Container Fonds 6 Euro
- Buss Global Containerfonds 7 Euro
- Buss Global Containerfonds 8 Euro
- Buss Global Containerfonds 9 Euro
- Buss Global Containerfonds 10
- Buss Global Containerfonds 11
- Buss Logistics Container Fonds 1
- Buss Logistics Container Fonds 2
- Buss Logistics Container Fonds 1
- Buss Logistics Container Fonds 2
- Buss Kreuzfahrtfonds 1
- Buss Kreuzfahrtfonds 2
- Buss Schiffsfonds 4
Schiffsfonds galten lange Zeit als sichere Kapitalanlage. Doch seit der schweren und immer noch anhaltenden Krise der Schifffahrt zeigt sich, dass viele Schiffsfonds in finanzielle Schieflage geraten sind. Anleger von Schiffsfonds, die angesichts der schwierigen Situation um ihr eingesetztes Kapital fürchten, müssen aber nicht tatenlos zuschauen, sondern sollten sich an einen versierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann.
„Die Erfahrung zeigt, dass die Anlageberatung in vielen Fällen fehlerhaft war. Bei einer ordnungsgemäßen Beratung müssen die Anleger auf alle wirtschaftlichen Risiken der Kapitalanlage bis hin zum Totalverlust hingewiesen werden. Ist dies nicht geschehen, spricht man von Falschberatung, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet. Außerdem müssen die Anleger auch über die Rückvergütungen die die Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhalten, aufgeklärt werden“, erklärt Jens Reime, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.