VEGA-Reederei GmbH & Co. KG
Die VEGA-REEDEREI GmbH + Co. KG hat ihren Sitz in Grosse Elbstrasse 145c, 22767 Hamburg (Telefon +49 40 / 86 66 75-0, Fax +49 40 / 86 99 43). Nach eigenen Angaben umfassen die Tätigkeiten der VEGA-Reederei heute die folgenden Bereiche:
1. Bereederung der eigenen Tonnage
2. Befrachtung von Fremdtonnage
3. Competitive Befrachtung
4. Technisches Management von Fremdtonnage
5. ISM Zertifizierungen
6. Sammelbestellungen / Gemeinschaftseinkauf
Die Flotte besteht laut Angaben der VEGA Reederei derzeit aus folgenden Schiffen:
CONTAINER
1118 TEU
- Vega Gotland
- Vega Fynen
- Vega Azurit
- Vega Sachsen
- Vega Saturn
- Vega Mercury
- Vega Lupus
- Vega Luna
- Vega Omega
- Vega Epsilon
- Vega Sigma
- Vega Kappa
1116 TEU
970 TEU
960 TEU
957 TEU
- Vega Aquila
- Vega Nikolas
- Spica
- Vega Virgo
- Vega Scorpio
- Vega Sagittarius
- Vega Auriga
900 TEU
- Vega Helsinki
- Philipp
- Vega Alpha
- Vega Delta
834 TEU
704 TEU
- Vega Dolomit
- Vega Sonja
- Vega Spinell
- Vega Zirkon
698 TEU
- Vega Davos
- Vega Stockholm
Schiffsfonds galten lange Zeit als sichere Kapitalanlage. Doch seit der schweren und immer noch anhaltenden Krise der Schifffahrt zeigt sich, dass viele Schiffsfonds in finanzielle Schieflage geraten sind. Anleger von Schiffsfonds, die angesichts der schwierigen Situation um ihr eingesetztes Kapital fürchten, müssen aber nicht tatenlos zuschauen, sondern sollten sich an einen versierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann.
„Die Erfahrung zeigt, dass die Anlageberatung in vielen Fällen fehlerhaft war. Bei einer ordnungsgemäßen Beratung müssen die Anleger auf alle wirtschaftlichen Risiken der Kapitalanlage bis hin zum Totalverlust hingewiesen werden. Ist dies nicht geschehen, spricht man von Falschberatung, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet. Außerdem müssen die Anleger auch über die Rückvergütungen die die Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhalten, aufgeklärt werden“, erklärt Jens Reime, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.