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Anlage Genossenschaften

Prüfen Sie ob Ihre Mitgliedschaft betroffen ist

Genossenschaften werben damit, dass sie kontrolliert sind. Nach dem Genossenschaftsgesetz muss jede Genossenschaft Mitglied in einem Prüfverband sein.  Ungefähr zwei Drittel der Verbraucherbeschwerden resultieren über Genossenschaften, welche sich durch zwei bestimmte Verbände prüfen lassen:

  1. DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschaftsverband- und Prüfverband(Dessau)
  2. Potsdamer Prüfungsverband(Ludwigsfelde)

Jährlich geprüft werden durch den Dessauer Verband u.a. die

  • CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG,
  • Wohnungsgenossenschaft Saxonia eG,
  • Nova Sedes Wohnungsbau eG,
  • WSW WohnSachWerte eG und die
  • Fides Wohnungsbau eG.

Historie / Aktuelles

  1. Die seit 2018 insolvente GENO Wohnbaugenossenschaft eG wurde ebenfalls von diesem Verband geprüft und steht sogar in der test.de/warnliste. Der Vorstand ist rechtskräftig wegen Untreue/Betrug verurteilt. Die Mitglieder werden derzeit auf Zahlung ihrer restlichen Mitgliedsbeiträge verklagt.
  2. Bei der CO.NET warnt die BaFin wegen fehlenden Emissionsprospekt und hat man bereits deswegen erstinstanzlich aber noch nicht rechtskräftig vor dem Verwaltungsgericht in FF./Main verloren. Die lächerlich niedrigen Sachanlagen von € 1.373.856,42 gegenüber Finanzanlagen von € 85.579.302,95 in der Bilanz von 2020 sprechen dafür, dass es sich bei dieser Mitgliedschaft um eine prospektpflichtige Vermögensanlage handelt. Immerhin will man dafür € 116.051.817,92 von den Mitgliedern haben.
  3. Den Vorständen der WSW wirft die Staatsanwaltschaft Weiden Untreue vor und wurden diese im März 2022 in U-Haft genommen im Zuge von Hausdurchsuchungen. Mitglieder berichten, dass ihnen gar nicht klar war, dass sie Mitglied wurden(Förderrechner), sie nur Vermögen ansparen wollten und der Arbeitgeber monatelang schon vermögenswirksamen Leistungen abführte.
  4. Sedes Mitglieder berichten von regelrechten Abschlussvermittler - Drückerkolonnen an ihren Arbeitsplätzen, unvollständigen Vertragsunterlagen und unseriösen Kündigungsangeboten, nachdem ihnen Mitgliedschaften aufgeschwatzt wurden und sie eigentlich ein Darlehen haben wollten.
  5. Die Saxonia „glänzt“ mit einem Jahresverlust in 2020 von € 1.884.388,43.

Durch einen erfolgreichen Widerruf, eine außerordentliche Kündigung und/oder eine Anfechtung ihrer Mitgliedschaft können Verbraucher ihre Mitgliedschaft vorzeitig beenden, ihren Anteil abgeben und  entweder alle oder einen erheblichen Teil der Beiträge erstattet bekommen und ihre Haftung beenden.

Wir prüfen kostenfrei für Sie, ob auch Ihre Mitgliedschaft betroffen ist und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen!

Diese Vorteile bietet eine erfolgreiche Beendigung

Warum kann die Mitgliedschaft beendet werden?

Wenn Genossen nicht das Bewusstsein hatten, eine Mitgliedschaft einzugehen, wenn sie vorsätzlich getäuscht oder schlecht beraten wurden und die Widerrufsbelehrung mangelhaft ist, ist eine Beendigung einer Mitgliedschaft vorteilhaft, weil sie Sicherheit für die Zukunft schafft.

Warum lohnt sich die Beendigung?

  • Vorzeitiger Ausstieg aus der Genossenschaft statt mindestens 7 Jahre,
  • keine weiteren monatlichen Zahlungen,
  • Rückgabe des Anteils,
  • Erstattung aller oder eines erheblichen Teils der gezahlten Raten,
  • Enthaftung für den Fall der Insolvenz der Genossenschaft

Unterschiede zwischen einem außerordentlicher Kündigung, Widerruf und Anfechtung?

Mitgliedschaften sind Dauerschuldverhältnisse und als solche bei groben Pflichtverletzungen gegenüber dem neue Mitglied fristlos kündbar. Das können Falschberatungen & mangelhafte Risikoaufklärungen durch die Vermittler sein.

Bei Widerrufen kommt es darauf an, ob der Verbraucher am Arbeitsplatz oder zu Hause eine Mitgliedschaft abgeschlossen hatte.  Wurde nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, gilt ein ewiges Widerrufsrecht.

Anfechtungen können dann durchgeführt werden, wenn der Verbraucher arglistig getäuscht wurde oder eine Mitgliedschaft irrtümlich abgeschlossen hatte.

Alle drei Wege führen aber nur dazu, dass der Verbraucher ab Zugang seiner Erklärung bei der Genossenschaft nichts mehr einzahlen muss. Eine Rückwirkung gibt es nicht. Wer zögert, verliert monatlich Geld! Wessen Erklärung rechtsunwirksam ist, wähnt sich in trügerischer Sicherheit, was einen teuren und unnötigen Prozess kosten kann.

Was können betroffene Genossen unternehmen?

Genossen sollten wegen der Häufigkeit fehlerhafter Mitgliedschaften dringend eine Prüfung ihrer mitgliedschaftlichen Verträge durch einen Experten vornehmen lassen. Enthalten der Antrag eine falsche oder unverständliche Widerrufs­belehrung oder war man sich gar nicht darüber bewusst Genosse zu werden oder wurden die unternehmerischen Totalverlustrisiken und das Haftungsrisiko verschwiegen, kann noch heute widerrufen, angefochten oder gekündigt werden.

Unsere Kanzlei verfügt im Recht zur Beendigung von Mitgliedschaften von Genossenschaftsverträgen über große Erfahrung aus der Prüfung von über 2.000 genossenschaftlichen Mitgliedsverträgen. Im Rahmen unserer kostenfreien Vertragsprüfung und Erst­einschätzung teilen wir Ihnen gern mit, ob auch ihr Mitgliedschaftsvertrag betroffen ist und rückabgewickelt werden kann, welche Vorteile Ihnen welche Maßnahme verschafft und welche Verfahrensstrategie in Ihrem Fall am erfolgversprechendsten ist.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, umfasst unser Service auch eine kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wir klären für Sie die Übernahme der Verfahrenskosten – ebenfalls kostenfrei.

Mitgliedschaft der Genossenschaft beenden

  • Mitgliedschaften widerrufen, anfechten und kündigen
  • Schnelle, kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung
  • spezialisierter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Erfahrung aus über 2.000 Mandaten im Genossenschaftsrecht

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