3. RWB PrivateCapital GmbH & Co. Beteiligungs KG – Kleinanleger sind de facto Spekulanten

Die Anleger der oben genannten Fondsgesellschaft bemängeln unzureichende Hinweise auf die bestehenden Risiken und lassen nun vor der Verjährungsfrist ihre Ansprüche auf Schadensersatz von unserer Kanzlei prüfen. Denn die großen Risiken dieser Geldanlage wurde vielen erst bewusst, als ihnen von uns zum ersten Mal der umfangreiche Emissionsprospekt erläutert wurde, der als Risiken die folgenden benennt:

  • Totalverlustrisiko
  • Private Equity
  • Blindpoolrisiko
  • Liquidationserlös
  • Dachfonds
  • Treuhänderin & Treugeber

Im folgenden sollen die wichtigsten dieser Risikofaktoren in gebotener Kürze erläutert werden.

Private Equity         
(deutsch außerbörsliches Eigenkapital) ist eine Form des Beteiligungskapitals, bei der die vom Kapitalgeber eingegangene Beteiligung nicht an geregelten Märkten (Börsen) handelbar ist. Es gibt also keinen regulierten Zweitmarkt. Kapitalgeber ist die Fondsgesellschaft, welche nach ihrem Gesellschaftszweck auf Seite  57 des Emissionsprospektes in § 3 des Gesellschaftsvertrages in die 3. RWB Private Capital PLUSsystem GmbH investiert. Diese wiederum soll überwiegend in nicht börsennotierte Unternehmen investieren, welche zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe noch nicht bekannt sind. 
Blindpool  Der Anleger investiert in einen geschlossenen Fonds, bei dem er zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung nicht weiß, in welches Objekt bzw. in welche Investitionsobjekte investiert werden soll. Auswahlkriterien, nach denen das Fondsmanagement die zu erwerbenden Investitionsobjekte ankauft, werden regelmäßig umschrieben. Bei einem Blindpool muss der Anleger besonders großes Vertrauen zum Fondsmanagement haben.
Liquidationserlös Als Liquidationserlös bezeichnet man den Betrag, welcher sich aus der Verwertung der Beteiligung an der 3. RWB Private Capital PLUSsystem GmbH zum 31. Dezember 2020 ergibt. Der Wert dieses Anteils in der Fondsbilanz (Quelle: www.bundesanzeiger.de) wird derzeit zum Einkaufswert bilanziert.
Treuhänderin und Treugeber Hat man Verständnisprobleme und ist mit den Gesellschafterbeschlüssen überfordert,  „hilft“ die Treuhänderin, die DMK Mittelstandskontor Beteiligungstreuhand GmbH, über die man an der Fondsgesellschaft beteiligt ist. Diese übt nach § 4 des Treuhandvertrages das Stimmrecht auf Gesellschafter und Treugeberversammlungen sowie bei schriftlichen Beschlussverfahren aus, sofern sie vom Treugeber bzw. dem Anleger keine Weisung erhält. Das heißt, wenn der Anleger sich bei vorgeschlagenen Beschlussfassungen im Unklaren ist, wie er abstimmen soll, die Tragweite seiner Entscheidungen nicht erfassen kann und der Treuhänderin keine Weisung erteilt, stimmt die Treuhänderin nach eigenem Ermessen für ihn ab.

Da die eingezahlten Gelder oftmals aus Lebensversicherungen und Bausparverträgen stammen, die für die Altersvorsorge gedacht waren und für die Investition vorzeitig gekündigt wurden, wiegt die mangelnde Aufklärung umso schwerer, denn gewöhnlich müssen Lebensversicherungen eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren erfüllen, bevor die Rückkaufswerte die hohen Abschlussprovisionen der Versicherungsvermittler kompensieren und steuerfrei sind. Verpassen dann die Anleger auch noch die Verjährungsfrist von 10 Jahren ab Zeichnung des Fonds, werden sie mehrfach geschädigt: Die Lebensversicherungsprämien erhielt der Vermittler in Form von Abschlussprovisionen, und die letzte Chance auf Schadensersatz wird mit Ablauf der Verjährungsfrist verpasst. Stichtag für den vorliegenden Fonds ist der 31. Dezember 2020. Nach diesem Tag ist für alle die Verjährungsfrist abgelaufen.

Kosten & Rendite         Die Geschäftsführung wird auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages durch die geschäftsführende Kommanditistin, die RWB Private Capital Emissionshaus AG, sowie die Herren Horst Güdel und Norman Lemke ausgeübt. Die Anfangskosten der Beteiligung betrugen 19,9% (14,9 % +5 % Agio) zuzüglich der laufenden jährlichen Kosten, so dass bei einem Investment von beispielsweise 10.500,00 Euro inklusive 5% Agio für Investitionen nur ein Betrag von 8.510,00 Euro zur Verfügung stand.

Über die Entwicklung der Investitionen geben die Handelsbilanzen Aufschluss, die im Internet im Bundesanzeiger einsehbar sind. Anleger müssen sich noch mindestens bis zum 31. Dezember 2020 gedulden, bevor sie ihren Auszahlungsbetrag erfahren. 

Die Fondsgesellschaft hätte in den vergangenen Jahren hohe Gewinne erwirtschaften müssen, um die Emissionskosten und die laufenden Kosten decken zu können. Um einer Vielzahl von Anlegern zu nutzen, hätten die Gewinne sogar so hoch sein müssen, dass sie auch die individuellen Verluste durch die vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung kompensieren konnten. Die Fondsgesellschaft erwirtschaftete jedoch keine Gewinne. Die letzte veröffentliche Bilanz des Jahres 2013 wies bei Zeichnungssummen von 176.623.580,04 Euro Verlustanteile von 46.888.806,28 Euro aus. Das entspricht einem Buchverlust von  26,5 %.

Dieser Fonds ist also allenfalls für vermögende Privatleute mit hoher Risikobereitschaft geeignet. Die hohen Fixkosten und das mit Private Equity verbundene Verlustrisiko stehen in einem deutlichen Missverhältnis zu den Renditechancen. Als gesichert können nur die Verdienstmöglichkeiten von Vertrieb und Fondsverwaltung gelten.


Kontaktaufnahme: kostenfrei und nicht umsonst          Wenn auch Sie rechtzeitig ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen möchten, stehen wir Ihnen gern für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Gern können Sie zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Rechtsschutzanfragen sind kostenfrei und werden von uns übernommen.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
www.rechtsanwalt-reime.de
info@rechtsanwalt-reime.de