Probleme bei MPC Immobilienfonds: Insolvenzeröffnung über den Holland 51 Fonds

Wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung hat das Amtsgericht Niebüll mit seinem Beschluss vom 12. Mai 2015 (Az.: 5 IE 1/15) das Insolvenzverfahren gegen den Einundfünfzigste Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG (Palmaille 67, 22767 Hamburg), eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter HRA 98760, eröffnet. Gesetzlich vertreten wird der Fonds durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 87730 eingetragene Verwaltung Einundfünfzigste Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH (Palmaille 67, 22767 Hamburg). Als ihr Geschäftsführer fungiert Daniel Koch.

Zum Insolvenzverwalter ernannt wurde Rechtsanwalt Dr. Hagen Frhr. v. Diepenbroick (Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg).


Hintergründe         
Bereits früher hatten sich verschiedene Immobilienfonds des Emissionshauses MPC in der Kriste befunden, nun traf es auch den Sachwert Rendite-Fonds Holland 51. Bereits die Leistungsbilanz des Jahres 2012 ließ erkennen, dass der Fonds den Erwartungen nicht gerecht wurde, da die Einnahmen weit hinter den Prognosen zurückblieben, die Ausgaben aber deutlich über den zuvor kommunizierten Werten lagen. Die Folge davon war eine negative Schlussbilanz.

In vielen Fällen wird der Insolvenzverwalter nun an die Anleger herantreten und bereits erfolgte Ausschüttungen bzw. Entnahmen zurückfordern. Ob die Forderungen berechtigt sind, kann nur eine Prüfung des jeweiligen Einzelfalls zeigen. Anlegern ist daher zu empfehlen, ihren Fall bzw. an sie gerichtete Forderungen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

Weitere Möglichkeiten          Selbst wenn die Prüfung ergibt, dass die Rückforderung der bereits gezahlten Ausschüttungen rechtens ist, können möglicherweise immer noch Schadensersatzforderungen gegen den Vermittler der Anlage, also den Emittenten des Verkaufsprospekts, den Anlageberater oder die im Hintergrund stehende Bank, geltend gemacht werden, beispielsweise aufgrund einer Falschberatung: Der Vermittler muss eine zu den Kundenwünschen passende Anlage auswählen und umfassend über sie informieren, damit eine solide Entscheidung getroffen werden kann.

Die folgende, nicht erschöpfende Liste benennt einige häufig im Rahmen einer Anlageberatung auftretende Fehler:

  1. Der Anleger wird Miteigentümer der Gesellschaft und trägt ein hohes Risiko bis zum Totalverlust seiner Anlage. Eine solche Anlage ist zur Altersvorsorge ungeeignet.
  2. Es handelt sich um langfristige Anlagen, die es dem Anleger unmöglich machen, kurzfristig auf Marktveränderungen zu reagieren.
  3. Bei den Ausschüttungen handelt es sich nicht um Zinsen, wie beispielsweise bei einem Sparbuch, sie werden auch häufig nicht wie geplant aus den Gewinnen des Unternehmens finanziert, sondern aus den investierten Geldern selbst. Daher können sie im Falle einer Insolvenz zurück gefordert werden.
  4. Der Erfolg der Investition ist abhängig von der Marktlage.
  5. Es besteht ein Fremdwährungsrisiko und schwankende Wechselkurse erschweren eine sichere Prognose.
  6. Über die genaue anteilige Verwendung der Anlegergelder wird nicht ausreichend informiert, so dass unklar bleibt, wieviel Geld tatsächlich investiert wird und wieviel dazu dient, die laufenden Kosten, wie beispielsweise die Verwaltung, zu finanzieren.
  7. Die Höhe des Provisionsinteresses der vermittelnden Berater bleibt unerwähnt.


Im allgemeinen gilt: Immobilienonds sind eine Anlage mit hohem Haftungsrisiko. Sie eigenen sich in der Regel nicht für sicherheitsorientierte Anleger.

Wenn Sie als Anleger nun den Verdacht hegen, nicht ordnungsgemäß beraten worden zu sein, holen Sie sich Hilfe bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Dieser wird als Fachmann beurteilen können, ob ein Versuch, Schadensersatz geltend zu machen, sinnvoll ist. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Gern können Sie zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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