Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsbereiche habe ich Ihnen unter Ausnutzung bisheriger Erfahrungen für die Gebiete des Kapitalmarkt- und Bankrechtes informativ zusammenstellen können.



Das Kapitalanlage- und Bankrecht sind Rechtsgebiete, welche durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt sind. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören:

  • AGB – Banken,
  • AGB – Sparkassen,
  • Aktiengesetz (AktG),
  • Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (AltZertG),
  • Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG),
  • Anteilsklassenverordnung (AnteilsklassenVO),
  • Auslandsinvestmentgesetz (AuslandInvestmG),
  • Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG),
  • Bilanzkontrollgesetz (BilKoG),
  • Börsengesetz (BörsG),
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Bundesbankgesetz (BBankG),
  • Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG),
  • Derivateverordnung,
  • EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ESAG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW),
  • Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG),
  • Finanzanalyseverordnung ( FinanzanalyseVO),
  • Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG),
  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • GmbH-Gesetz (GmbhG),
  • Hedgefonds / Investmentgesetz (InvG),
  • Handelsgesetzbuch (HGB),
  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG),
  • Investmentmeldeverordnung (InvestmentmeldeVO)
  • Gesetz über Kapitalanlagen (KAGG),
  • Kapitalanleger - Musterverfahrensgesetz (KapMuG),
  • Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG),
  • Kreditwesengesetz (KWG),
  • Markets in Financial Instruments (MiFID),
  • Verordnung über Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen (PfandbrMündSV),
  • Pfandbriefgesetz (Pfandbriefgesetz),
  • Scheckgesetz (ScheckG),
  • Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG),
  • Verkaufsprospektgesetz( VerkProspG),
  • Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VVR),
  • Wechselgesetz (WG),
  • Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDverOV),
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und
  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer. Hierzu gehören Privatpersonen und Firmen, Anleger, Banken, Berater / Vermittler und Prospektherausgeber.


Ich vertrete Sie als Anwalt für Bankrecht & Versicherungsrecht bei Osnabrück

Die Versicherung zahlt nicht? Betroffen vom Anlageskandal oder einer Internetabzocke?

Dann biete ich Ihnen gern meine Hilfe als Anwalt im Bereich Kapitalmarktrecht sowie bei Streitigkeiten mit der Versicherung an. Die Vertretung von Mandanten übernehme ich in ganz Deutschland – vor allem auch für Klagen im Bank- und Versicherungsrecht im Gebiet Osnabrück.

Anwalt für Versicherungsrecht

Als Anwalt für Versicherungsrecht vertrete ich die Belange der Versicherungsnehmer. Ein Interessenskonflikt bei der Rechtsvertretung ist aufgrund dessen ausgeschlossen. Im Sinne meiner Mandanten fokusiere ich mich auch als Versicherungsanwalt bei Osnabrück auf die Rechte der Versicherten.

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2015

Meine jahrelange Fachkenntnis im Bereich Versicherungsrecht habe ich 2015 durch die Zertifizierung zum Fachanwalt ergänzen können. Um den Fachanwaltstitel zu erreichen sind jedoch nicht nur jahrelange Fachkenntnis, sondern vor allem auch zusätzliche Grundlagen zu erfüllen. Hierzu gehören umfangreiche Nachweise gerichtlicher Verfahren und Erfolge.

Bei einem Streitigkeiten mit der Versicherung können Sie beruhigt auf meine Fachkenntnis vertrauen, wenn Sie Ihren Anspruch prüfen oder auch Geld einklagen wollen.

Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagen

Ähnlich der Rechtsvertretung von Mandanten im Versicherungsrecht, werde ich auch im Bereich Bankrecht als Anwalt bei Osnabrück für Sie tätig. Denn in ganz Deutschland kommt es ***nahezu** täglich zur Fehlberatung durch Banken oder Investmentanbieter. Falls Sie hiervon auch betroffen sind und Ihr Geld zurück fordern wollen, biete ich Ihnen gern meine Hilfe als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Gebiet Osnabrück an.

Um eine Auflösung oder Geld Rückforderung zu erwirken, reicht oft schon ein minimaler Fehler im Anlagevertrag. Durch meine Fachkenntnis als Anwalt für Kapitalanlagen weiß ich, worauf hier exakt zu achten ist.

Aber auch als Anwalt für Klagewellen im Betrug bei Kapitalanlage bin ich gern Ansprechpartner für Kapitalanleger in ganz Deutschland.

Egal, ob Sie meine Hilfe beim Geld einklagen oder einem Widerruf benötigen – Vertrauen Sie auf meine Fachkenntnis und vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Rechtsanwaltskanzlei unter 03591 299 61 33. Gern vertrete ich Ihr Recht im Gebiet Osnabrück: