Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsbereiche habe ich Ihnen unter Ausnutzung bisheriger Erfahrungen für die Gebiete des Kapitalmarkt- und Bankrechtes informativ zusammenstellen können.



Das Kapitalanlage- und Bankrecht sind Rechtsgebiete, welche durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt sind. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören:

  • AGB – Banken,
  • AGB – Sparkassen,
  • Aktiengesetz (AktG),
  • Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (AltZertG),
  • Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG),
  • Anteilsklassenverordnung (AnteilsklassenVO),
  • Auslandsinvestmentgesetz (AuslandInvestmG),
  • Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG),
  • Bilanzkontrollgesetz (BilKoG),
  • Börsengesetz (BörsG),
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Bundesbankgesetz (BBankG),
  • Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG),
  • Derivateverordnung,
  • EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ESAG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW),
  • Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG),
  • Finanzanalyseverordnung ( FinanzanalyseVO),
  • Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG),
  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • GmbH-Gesetz (GmbhG),
  • Hedgefonds / Investmentgesetz (InvG),
  • Handelsgesetzbuch (HGB),
  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG),
  • Investmentmeldeverordnung (InvestmentmeldeVO)
  • Gesetz über Kapitalanlagen (KAGG),
  • Kapitalanleger - Musterverfahrensgesetz (KapMuG),
  • Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG),
  • Kreditwesengesetz (KWG),
  • Markets in Financial Instruments (MiFID),
  • Verordnung über Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen (PfandbrMündSV),
  • Pfandbriefgesetz (Pfandbriefgesetz),
  • Scheckgesetz (ScheckG),
  • Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG),
  • Verkaufsprospektgesetz( VerkProspG),
  • Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VVR),
  • Wechselgesetz (WG),
  • Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDverOV),
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und
  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer. Hierzu gehören Privatpersonen und Firmen, Anleger, Banken, Berater / Vermittler und Prospektherausgeber.


Ich vertrete Sie als Anwalt für Bankrecht & Versicherungsrecht nahe Koblenz

Die Versicherung zahlt nicht? Betroffen vom Anlageskandal oder einer Internetabzocke?

Dann biete ich Ihnen gern meine rechtliche Unterstützung als Anwalt in Sachen Kapitalmarktrecht sowie bei Streitigkeiten mit der Versicherung an. Die Vertretung von Mandanten übernehme ich bundesweit – insbesondere auch für Klagen im Bank- und Versicherungsrecht im Gebiet Koblenz.

Anwalt für Versicherungsrecht

Als Anwalt für Versicherungsrecht vertrete ich die Ziele der Versicherungsnehmer. Ein Interessenskonflikt bei der Vertretung ist infolge dessen ausgeschlossen. Im Sinne meiner Mandanten fokusiere ich mich auch als Versicherungsanwalt nahe Koblenz auf die Rechte der Versicherten.

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2015

Meine jahrelange Fachkenntnis in Sachen Versicherungsrecht habe ich 2015 durch die Spezialisierung zum Fachanwalt vervollständigen können. Um den Fachanwaltstitel zu bekommen sind jedoch nicht nur jahrelange Fachkenntnis, sondern insbesondere auch zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu gehören verschiedene Nachweise gerichtlicher Verfahren und Erfolge.

Bei einem Streitigkeiten mit der Versicherung können Sie beruhigt auf meine Fachkenntnis vertrauen, wenn Sie Ihren Anspruch prüfen oder auch Geld einklagen möchten.

Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagen

Ähnlich der Vertretung von Mandanten im Versicherungsrecht, werde ich auch in Sachen Bankrecht als Anwalt nahe Koblenz für Sie tätig. Denn bundesweit kommt es ***nahezu** täglich zur Falschberechnung durch Banken oder Investmentanbieter. Falls Sie hiervon auch betroffen sind und Ihr Geld zurück fordern möchten, biete ich Ihnen gern meine rechtliche Unterstützung als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Gebiet Koblenz an.

Um eine Widerruf oder Geld Rückforderung zu erwirken, reicht häufig schon ein marginaler Fehler im Anlagevertrag. Durch meine Fachkenntnis als Anwalt für Kapitalanlagen weiß ich, worauf hier konkret zu achten ist.

Aber auch als Anwalt für Sammelklagen im Kapitalanlagebetrug bin ich gern Ansprechpartner für Aktieninhaber bundesweit.

Egal, ob Sie meine rechtliche Unterstützung beim Geld einklagen oder einem Widerruf brauchen – Vertrauen Sie auf meine Fachkenntnis und vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Anwaltskanzlei unter 03591 299 61 33. Gern vertrete ich Ihr Recht im Gebiet Koblenz: