Kanzlei Reime berät in Sachen WSW Wohnsachwerte eG

I. Neuigkeiten: Fragebogen von Kripo Weiden

Genossen wider Willen bekommen Post: Mit Schreiben vom 2.05. und 18.05.2022 wird vielen Verbrauchern eröffnet, dass sie Genossen sein sollen und wird darum gebeten zum Vertragsschluss bis 10.06.2022 Stellung zu nehmen. Im Wesentlichen geht es um Fragen rund um die Anwerbung und die Vertragsformalitäten:

  1. Frage 1 dreht sich um den Antrag auf Beitritt mit oder ohne digitale Signatur, die Widerrufsbelehrung. Darüber hinaus werden die Genossen wider Willen über ihre Motive befragt im Zusammenhang mit vermögenswirksamen Leistungen.
  2. In Frage 2 möchte man wissen, wie die Genossen auf das fragliche Angebot gestoßen sind, ob nun über eine Förder- oder Kreditanfrage. Dabei werden Fragen zu nachstehende Webseiten gestellt: www.wsw-eg.de, foerder-helden.de, credi.de, planbarfinanz-kredite.de, crediro.de sowie die Firmen
  3. Credi.de Darlehensvermittlungs GmbH, Peter & Peter GmbH, Digital Performance Power GmbH, Die Finanzcowboys GmbH, Pitney Bowes GmbH und Duratio GmbH.
  4. In Frage 3 möchte man die Schadenssumme wissen: Wieviel Zahlungen wurden geleistet und wie hoch ist der Arbeitgeberanteil. Zusätzlich wird gefragt, ob den Genossen klar, wie groß deren Anteile sind.
  5. Frage 4 zielt auf zielt das Wissen um die Verwaltungsgebühr von 7,5%, sowie der Risiken und Gefahren.
  6. Nach Frage 5 geht es um die Korrespondenz zwischen WSW und Genossen und ob denen Leistungen der WSW angeboten wurden.
  7. In Fragen 6 und 7 geht es um eventuelle Kontakte zur örtlichen Polizei, etwaige Bedrohungsszenarien und eventuelle ergänzende Angaben.  

 

Je nachdem wie diese Fragen beantwortet werden, bestehen Ausstiegmöglichkeiten aus der Genossenschaft. Einfach zu aufhören zu zahlen reicht eben nicht

EILE: Wer jetzt nicht die richtigen Schritte einleitet ist dem Haftungsrisiko als Genosse schutzlos ausgeliefert.

 

Was war geschehen?

Am 22.03.2022 gab es ab ca. 7:00 Uhr Hausdurchsuchungen in den Geschäftsräumen der WSW WohnSachWerte eG und in den Privaträumen des WSW-Aufsichtsratsvorsitzenden (Ralf K.) und der WSW-Vorständin Tina K..  Der Durchsuchungsbeschluss erging vom Amtsgericht Weiden wegen der Vorwürfe von Betrug und Veruntreuung. U.a.. 6. Mio Euro der Genossenschaft sind angeblich aus der Gesellschaft verschwunden. 5 Mio. davon sollen auf ein Konto des Herrn K. geflossen sein. Die Vorwürfe richten sich auch gegen 3 Angestellte der WSW.  Die Steuerkanzlei, welche die Bilanzen erstellte, wurde ebenfalls durchsucht, wie zuerst das Portal diebewertung.de berichtete auf Berufung der Pressestelle der zuständigen Staatsanwaltschaft.

In vergleichbaren anderen Fällen haben wir dann beobachten können, dass Konten arrestiert und Vermögen zugunsten der Genossen/Anleger gesichert wurde. Eine Insolvenz folgte dann auch.

Auffällig geworden ist diese Genossenschaft durch Internetwerbekampagnen und unseriöse Verkaufsmethoden. Konten sind arrestiert und Vermögen zugunsten der Genossen/Anleger gesichert. Auffällig geworden ist diese Genossenschaft durch Internetwerbekampagnen und unseriöse Verkaufsmethoden. Den Schaden werden nun die unbedarften Arbeitnehmer haben.

II. Haftungsrisiken prüfen & raus aus der Genossenschaft mit der richtigen Begründung und den richtigen Formalien!

III. Schwache Bilanzzahlen in 2020

Ganze 45.021 €  an Sachanlagen sind verbucht.  Das Geschäftsguthaben (addierte Zeichnungssumme der Genossen, die sie abzahlen müssen) beträgt 98.919.400,00. Für diesen Betrag haften die Genossen persönlich. Die Sachanlagen wären um € 5 Millionen höher, wenn die Gelder ordnungsgemäß verwendet worden wären, so der Vorwurf

 

IV. Auffälliges

Unserer Kanzlei wurden wiederholt Dokumente vorgelegt von Mandanten, die sich nicht erklären können wie sie Mitglied geworden sind. Dort steht dann:

"Ihr aktiver VL Sparplan und die damit verbundene Mitgliedschaft beinhalten für Sie viele ungeahnte Möglichkeiten und Vorteile. So haben Sie sich mit Ihrem Beitritt zur WSW eG nicht nur die höchstmögliche staatliche Förderung* und die von der Verwendung der Gelder unabhängige Auszahlung der Wohnungsbauprämie, sondern auch den Anspruch auf eine preisgünstige und lebenslange Nutzung einer genossenschaftlichen Wohnung gesichert.“

Zustande gekommen sein soll die Mitgliedschaft offenbar über Verwendung des Internetportal „Förderhelden“  auf   foerder-helden.de, wo mit staatlicher Förderung für Arbeitnehmer geworben wird. Irreführend heißt es dort zur Förderung, ohne auf die zwingend notwendige Mitgleidschaft in der Genossenschaft hinzuweisen:  

„Praktisch. Einfach.

Kein Papierkram.

Du würdest gerne Fördergelder für Arbeitnehmer vom Staat in Anspruch nehmen, hast aber keine Lust auf seitenweise Anträge oder Formulare? Dann bist Du bei uns genau richtig. In einfachen Schritten sichern wir für Dich bis zu 560.- Euro staatliche Förderung*. Von heute bis zum Renteneintritt. (Dies ist ein staatliches Fördergeld – keine Corona Soforthilfe)

Mit nur einem Click landet dein Förderantrag bei uns. Ab jetzt kannst Du Dich bequem zurücklehnen, um alles weitere kümmern wir uns. Dir entstehen dafür keine Kosten!“

So etwas ist nicht nicht seriös sondern führt bewusst in die Irre.

Es mehren sic haber auch Fälle von Arbeitnehmern, die nur durch ihren Arbeitnehmer aufmerksam wurden, weil dieser sich fragte, ob die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen rechtmäßig erfolgt. Es gibt nach unseren Beobchtungen Arbeitnehmer, welche schon seit 4 Jahren einzahlen,

 

V. Bezahlte Werbung in seriösen Tageszeitungen:

firmen.stern.de

FireShot Capture 585 – WohnSachWerte – Vermögenswirksame Leistungen – firmen.stern.de

firmen.handelsblatt.de

FireShot Capture 586 – WSW WohnSachWerte eG -Firmen – Handelsblatt – firmen.handelsblatt.com

unternehmen.focus.de

FireShot Capture 584 – Wohnsachwerte Erfahrungen – FOCUS.de – unternehmen.focus.de

unternehmen.welt.de

FireShot Capture 587 – WSW eG – Vorteile und Möglichkeiten -Unternehmen WELT – unternehmen.welt.de

 

VI.    Vergleichbarer Fall der Geno Wohnbaugenossenschaft eG

In einer der größten Kriminalinsolvenzen in 2018 vertreten wir hunderte Genossen, welche der Haftung gegenüber dem Insolvenzverwalter ausgesetzt sind.  Auch hier wurde den Genossen ermöglicht, ihre freiwilligen Anteile auf Raten bezahlen zu dürfen, was sich nun als irres Haftungsrisiko herausstellt. Wir vertreten unzählige Genossen, die dafür in Anspruch genommen werden und können entsprechende Erfolge verzeichnen.

Frevelhaft: Die vermögenswirksamen Leistungen lassen nicht erkennen, wie hoch die Haftung ist und wiviel hiervon für Kostne verwendet bzw. verrechnet wurden.

 

VII. Warnung!

Einfach so aufhören ist nicht der richtige sondern nur der halbe Weg zum Erfolg. Bereits am 14.04.2022 warnte die Stiftung Finanztest:

Im Insolvenzfall würden ausstehende Raten fällig

Die Genos­sinnen und Genossen mit Ratenzahlung tragen ein unangenehmes Risiko: Sollte die Genossenschaft insolvent werden, kann ein Insolvenz­verwalter einfordern, dass sie die Differenz zwischen ihrer Zeichnungs­summe und ihren Einzahlungen auf einmal einzahlen. Ob sie sich erfolg­reich dagegen wehren können, ist sehr unsicher. Angesichts dieser Lage liegt der Wunsch nahe, vorher auszusteigen.


Vorzeitige Kündigung ist an Bedingungen geknüpft

Eine vorzeitige Kündigung der Genossen­schafts­anteile ist grund­sätzlich möglich, aber an Bedingungen geknüpft. Paragraf 65 des Genossen­schafts­gesetzes verlangt dafür in Absatz 3, dass die Satzung mehr als zwei Jahre Kündigungs­frist vorsieht, das Mitglied der Genossenschaft mindestens ein volles Geschäfts­jahr angehört und „ihm nach seinen persönlichen oder wirt­schaftlichen Verhält­nissen ein Verbleib in der Genossenschaft bis zum Ablauf der Kündigungs­frist nicht zugemutet werden kann.“ Kündigen ist dann mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Geschäfts­jahres möglich. Bei der WSW eG sieht die Satzung eine längere Kündigungs­frist von fünf Jahren vor.
Guthaben der Genossen dürfte oft gering sein

Selbst wenn alle Voraus­setzungen erfüllt sind, das Mitglied belegen kann, dass ein weiterer Verbleib unzu­mutbar ist und die außer­ordentliche Kündigung gelingt, bleibt ein Risiko. Kommt es doch zu einer Insolvenz, kann es sein, dass die Kündigenden dennoch ihre gesamte ausstehende Zeichnungs­summe zahlen müssen. Gelingt der vorzeitige Ausstieg und die Genossenschaft bleibt zahlungs­fähig, haben Ausscheidende Anspruch auf ihren Anteil am Auseinander­setzungs­guthaben. Das dürfte bei vielen Genossen aber noch gering sein, weil von ihren Einzahlungen fällige Kosten abgehen und nur der Rest in den Aufbau ihres Guthabens fließt. Außerdem werden Posten wie die Verwaltungs­pauschale und anteilige Verlust­vorträge abge­zogen. Es kann sogar sein, dass Ausscheidende noch etwas an die Genossenschaft zahlen müssen.
Zahlungen nicht einfach einstellen

Ohne recht­liche Beratung dürfte es angesichts der anspruchs­vollen recht­lichen Fragen nicht gehen. Einfach einstellen sollten Genossen die Ratenzah­lungen auf keinen Fall, denn geraten sie mehr als drei Monate in Verzug, darf die Genossenschaft den gesamten noch ausstehenden Betrag fällig stellen.

 

Fazit

Ohne form- und inhaltsgerechte Willenserklärung sind Vertragsauflösungen nicht möglich.

 

Handlungsoptionen

Was ist nun zu tun um das Geld zurückzubekommen und die Haftung mit dem Privatvermögen zu beenden?

Schicken Sie uns Ihre Vertragsunterlagen samt aller Lohnzettel, sowie den Fragebogen der Kripo Weiden. Wir prüfen sie vorab kostenfrei! Für Fragen rufen Sie uns einfach kostenfrei an

unter 0800 72 73 463 oder schauen Sie unser Video

wir erklären alles.

Wir benötigen von ihnen alle Lohnschein mit ausgewiesenen vermögenswirksamen Leistungen an die WSW, den ausgefüllten Fragebogen der hier verlinkt ist  sowie die Daten zur Rechtsschutzversicherung.

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten Anleger Deutschland.

Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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