Insolvenzanträge für Firmen aus der PROJECT-Gruppe: Anleger haben Fragen...

 

Aktuelles:

Die jüngsten Insolvenzanträge der Tochtergesellschaften PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH sowie PROJECT Immobilien Management GmbH werfen eine Vielzahl von Fragen auf, insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen auf die Immobilienfonds und die darin investierten Anleger.

Das Amtsgericht Nürnberg hat in getrennten Verfahren vorläufige Insolvenzverwaltungen über die Unternehmen PROJECT Immobilien Management GmbH und PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH mit Sitz in Nürnberg angeordnet. Diese Maßnahmen wurden aufgrund entsprechender Anträge eingeleitet.

Die vorläufigen Insolvenzverwaltungen verfolgen das gemeinsame Ziel, das Vermögen der betroffenen Unternehmen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Zu diesem Zweck wurden vorläufige Insolvenzverwalter ernannt, die die Geschäfte überwachen und sicherstellen, dass Verfügungen nur mit ihrer Zustimmung rechtskräftig sind.

Bei der PROJECT Immobilien Management GmbH wurde Rechtsanwalt Volker Böhm zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt die Befugnis, das Vermögen zu sichern, Bankguthaben und Kassenbestände einzuziehen sowie Forderungen und Außenstände auf ein von ihm einzurichtendes Verfahrenskonto zu übertragen und zu verwalten. Drittschuldner sind angehalten, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder wurde zur vorläufigen Insolvenzverwalterin der PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH ernannt. Sie ist ermächtigt, das Vermögen zu sichern, Kassenbestände und Bankguthaben einzuziehen, freies Vermögen zu verwerten sowie Forderungen und Außenstände auf ein von ihr einzurichtendes Verfahrens-Konto zu übertragen und zu verwalten. Hierbei gilt ebenfalls, dass Drittschuldner Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten dürfen.

Beide Insolvenzverwalter haben die Befugnis, Auskünfte von Behörden, Finanzamt, Hauptzollamt, Gerichtsvollziehern und Kreditinstituten einzuholen, um eine umfassende finanzielle Übersicht über die Unternehmen zu erhalten. Zusätzlich sind die Schuldner angewiesen, bewegliche Gegenstände nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalter herauszugeben.

Kommentar:

Die heutige Schlagzeile und die damit einhergehenden Reaktionen haben zweifellos die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Die PROJECT-Gruppe galt über fast zwei Jahrzehnte hinweg als Vorzeigeunternehmen in der Branche. Vor diesem Hintergrund stellt sich nun die Frage, wie es zu einer solch einschneidenden Entwicklung innerhalb des Unternehmens kommen konnte. Die genauen Hintergründe sind derzeit noch unbekannt, weshalb das Unternehmen verständlicherweise darum bittet, von allzu vielen Nachfragen abzusehen. In den insolventen Tochtergesellschaften können offizielle Mitteilungen nur in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter veröffentlicht werden.

Die Insolvenzverwalter werden nun die aktuelle Lage sondieren und sich einen Überblick verschaffen. Es ist wahrscheinlich, dass vorerst keine weiteren Nachrichten veröffentlicht werden, da Insolvenzverwalter oft zurückhaltend sind, wenn es um Informationen geht. In dieser Situation ist es jedoch vorrangig, die anderen Gesellschaften innerhalb der Unternehmensgruppe zu stabilisieren.

Die aktuellen Insolvenzmeldungen haben zweifellos Auswirkungen, die sich auf das Neugeschäft auswirken. Es ist nahezu unmöglich, angesichts dieser Situation noch Geschäfte mit einer beliebigen PROJECT-Gesellschaft abzuschließen. Die Vermittler sind nun gefragt, auf diese herausfordernde Lage hinzuweisen, in der es innerhalb der PROJECT Unternehmensgruppe zu Insolvenzen gekommen ist. Angesichts dieser Umstände ist es unwahrscheinlich, dass noch jemand in solche Investments investieren möchte.

Diese Entwicklungen könnten für das Unternehmen weitere Schwierigkeiten mit sich bringen. Zudem stellt sich die Frage, wie es mit denjenigen steht, die regelmäßig Einzahlungen in die Gesellschaften tätigen. Dies ist zweifellos eine Frage, die in den kommenden Wochen beantwortet werden muss.

Vermittler, die in der Vergangenheit Produkte von Infinus, P&R und ähnlichen Unternehmen verkauft haben, stehen nun vor der Unsicherheit, ob sie überhaupt noch Investmentprodukte verkaufen können. Solche Ereignisse führen zwangsläufig dazu, dass Vermittler an Reputation bei ihren Kunden verlieren. Diese könnten sich möglicherweise nicht mehr von ihnen beraten lassen oder sogar rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Zwar sind diese Spekulationen im Moment noch nicht belegt, jedoch basieren sie auf realen Entwicklungen in anderen Unternehmen. In solchen Situationen zieht man oft Parallelen und überlegt, wie ähnliche Szenarien sich entwickeln könnten.

Besonderheiten:

Experten in diesem Bereich, wie beispielsweise RA Reime, weisen darauf hin, dass die Insolvenzanträge der genannten Tochtergesellschaften potenziell erhebliche Auswirkungen auf die Anleger haben könnten. Besondere Sorge gilt den Geschäftsbereichen dieser Gesellschaften wie Verkauf, Marketing, Vertrieb, Kundenbetreuung sowie Generalplanung, Ausschreibung und Kalkulation, die für die erfolgreiche Verwaltung und Entwicklung der Fonds von entscheidender Bedeutung sind. Investoren könnten sich Gedanken über die Stabilität und den Wert ihrer Investitionen machen, insbesondere wenn die Fonds stark von den Dienstleistungen dieser Tochtergesellschaften abhängig waren.

Nun gibt es einen Hinweis seitens des Unternehmens an den Vertrieb:

"Aufgrund der aktuellen Ereignisse wird mit sofortiger Wirkung, 09.08.2023, der Vertrieb des PROJECT Metropolen 22 geschlossene Investment GmbH & Co. KG (PM 22 Fonds) durch die PROJECT Vermittlungs GmbH eingestellt und keine Zeichnungsscheine mehr angenommen."

Empfehlung

Gleichzeitig empfiehlt RA Reime, die Situation aufmerksam zu verfolgen und mögliche Entwicklungen genau analysieren zu lassen.

Fragen

Für alle, die Fragen oder Bedenken haben, bietet RA Reime eine kostenfreie Hotline unter der Nummer

0800 72 73 463

an. Dies soll den Anlegern die Möglichkeit geben, sich fundierte Informationen zu beschaffen und die richtigen Entscheidungen für ihre Investitionen zu treffen.

Die Anwaltskanzlei Reime bleibt auch weiterhin bestrebt, die Interessen der Anleger zu schützen und ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite zu stehen.

Was ist nun zu tun?

Wir prüfen Ihre Dokumente (Kaufbelege, Zeichnungsschein,  Mailkorrespondenz) vor Mandatserteilung kostenfrei!  

Wir benötigen von Ihnen später auch die Daten zur Rechtsschutzversicherung.

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten betroffene Anleger und haben uns zu den Hintergründen  eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in vergleichbaren Fällen, damit ihre Rechte optimal und seriös um- und durchgesetzt werden können.  

Seit nunmehr zwei Jahrzehnten ist die renommierte Anwaltskanzlei Reime ausschließlich im Bereich des Kapitalmarkts tätig und vertritt erfolgreich Anleger in verschiedenen Finanzangelegenheiten. Die Kanzlei hat sich dabei auf eine breite Palette von Fällen spezialisiert, darunter Anleger der Ärztetreuhand-Bauherrenmodelle, der COLUMBUS-Fonds, in den INFINUS Insolvenzen sowie in den Insolvenzen der Deutschen Lichtmiete, UDI, bc connect sowie der wee-Gruppe. Ebenfalls gehören die Insolvenzen größerer Anlagegenossenschaften wie Geno, Vivono und WSW zu ihrem Fachgebiet.

Die Expertise der Anwaltskanzlei Reime erstreckt sich über eine Vielzahl von komplexen Kapitalmarktthemen, in denen sie die Interessen der Anleger mit Engagement und Sachverstand vertritt. Ihr fundiertes Wissen und ihre umfangreiche Erfahrung machen sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für alle, die Unterstützung in Finanzfragen benötigen.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
VCF Card downloaden

Artikel als PDF downloaden

Zurück