Die Insolvenz der DEGAG-Gruppe betrifft bundesweit mehrere tausend Anleger. Die Lage ist komplex, wirtschaftlich anspruchsvoll und juristisch vielschichtig. Viele Investoren möchten wissen, welche Ansprüche bestehen, wie realistisch deren Durchsetzung ist, welche Wege tatsächlich wirtschaftliche Perspektiven bieten und wie die Insolvenzverwaltung die Situation bewertet.
Dieser Leitfaden stellt die umfassendste, juristisch fundierte und redaktionell präzise Aufarbeitung des DEGAG-Komplexes dar – rechtssicher, belegbar und frei von abmahnfähigen Aussagen.
1. Ausgangslage: Was bedeutet die DEGAG-Insolvenz für Anleger?
Über mehrere zentrale Gesellschaften der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG und deren Emittentinnen – insbesondere die DEGAG Kapital GmbH, DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH sowie DEGAG WI 8 GmbH – wurden Insolvenzverfahren eröffnet. In den Gläubigerversammlungen am 4. und 5. November 2025 wurde ein detaillierter Überblick über die wirtschaftliche Ausgangslage gegeben.
Die dort dargestellten Eckdaten lauten:
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rund 282 Mio. € Anlegerverbindlichkeiten,
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zusätzlich etwa 140 Mio. € Bankverbindlichkeiten,
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weitere Verbindlichkeiten von ca. 25 Mio. €,
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weitgehend belastete Immobilienportfolien,
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wirtschaftliche Entwicklung teilweise deutlich unter den Prognosen,
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strukturelle Verflechtungen, die umfassende Untersuchungen erforderlich machen.
Diese Informationen stammen vollständig aus den Berichten des Insolvenzverwalters. Die wirtschaftlichen Belastungen und die Struktur der Fremdkapitalfinanzierung lassen Prognosen zur Insolvenzquote aktuell nicht erwarten. Das bedeutet: Das Insolvenzverfahren allein wird für Anleger nicht zu einer wirtschaftlichen Kompensation führen.
2. Struktur der DEGAG: Unterscheidung zwischen „alter“ und „neuer“ DEGAG
Ein wesentlicher Kernpunkt für die rechtliche Bewertung ist die klare Differenzierung zwischen zwei Unternehmensgruppen:
DEGAG „alt“ (bis 2021)
Diese Gruppe bestand unter der DEGAG Deutsche Grundbesitz AG, die 2009 gegründet wurde und 2021 zu großen Teilen an den Investor Brookfield veräußert wurde.
DEGAG „neu“ (ab 2021)
Nach der Veräußerung wurde im Jahr 2021 die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG gegründet – eine wirtschaftlich eigenständige Gesellschaft. Sie bildete den Kern der späteren Emittentinnen, über die die Anleger in Genussrechte investierten. Diese Struktur unterscheidet sich fundamental von der früheren DEGAG-Gruppe.
Viele Anleger wurden über diese Unterscheidung nach vorliegenden Unterlagen nicht informiert. Dies stellt einen zentralen Ansatzpunkt für spätere Beratungsfehler dar.
3. Erkenntnisse aus den Gläubigerversammlungen – wirtschaftliche und strukturelle Bewertung
Die Gläubigerversammlungen liefern eine objektiv nachprüfbare Grundlage für die Einordnung der wirtschaftlichen Gesamtsituation:
3.1 Bewertung der Immobilien
Die Darstellung des Insolvenzverwalters zeigt, dass einzelne Immobilienportfolien zu Kaufpreisen übernommen wurden, die deutlich oberhalb des tatsächlichen Marktwertes lagen. Beispielhaft wurde ein Restportfolio, das im Rahmen des Brookfield-Deals nicht veräußert wurde, 2021 für 35 Mio. € in die neue Holding verkauft – der Insolvenzverwalter schätzte den damaligen Marktwert auf ca. 10 Mio. €.
Hier handelt es sich ausschließlich um die wiedergegebene Einschätzung der Insolvenzverwaltung.
3.2 Objektzustand und Vermietbarkeit
Darüber hinaus wurde dargelegt:
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erheblicher Leerstand an vielen Standorten,
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teilweise deutlicher Sanierungsstau,
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modernisierungsbedürftige oder verwahrloste Bestände,
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Vermietungsquoten, die von den Prognosen abwichen,
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Mieteinnahmen, die in vielen Fällen nicht zur Deckung der Betriebskosten ausreichten.
Diese Aussagen sind zentrale wirtschaftliche Faktoren und beeinflussen die Bewertung der Emittentinnen erheblich.
3.3 Kapital- und Zahlungsströme
Nach Angaben des Insolvenzverwalters existieren komplexe interne Kapitalflüsse über verschiedene Strukturen. Eine abschließende Bewertung liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor; sie bleibt den zuständigen Behörden und der weiteren insolvenzrechtlichen Aufarbeitung vorbehalten.
4. Vertretung von mehr als 400 DEGAG-Anlegern durch meine Kanzlei
Meine Kanzlei vertritt derzeit über 400 Anleger in sämtlichen relevanten Insolvenzverfahren der DEGAG-Gruppe. Diese Mandantenzahl erlaubt eine strukturierte, durchsetzungsstarke und fachlich fundierte Vertretung, die es ermöglicht, die Interessen der Anleger gebündelt gegenüber dem Insolvenzverwalter, gegenüber Vertrieben und gegenüber weiteren rechtlichen Anspruchsgegnern zu vertreten.
5. Bedeutung der umfassenden Forderungsanmeldungen – richtige Strategie, richtige Wirkung
Ein wesentlicher strategischer Schritt war es, sämtliche Forderungen in sämtlichen relevanten Insolvenzverfahren anzumelden – unabhängig davon, ob ein Anleger Genussrechte einer einzelnen Emittentin oder mehrere Beteiligungen erworben hat.
Diese Vorgehensweise ist aus juristischer Sicht richtig und notwendig. Der Insolvenzverwalter hat selbst erläutert, dass:
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die Kapitalflüsse zwischen den DEGAG-Gesellschaften komplex sind,
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interne Ausgleichsmechanismen untersucht werden,
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wirtschaftliche Verflechtungen im Mittelpunkt stehen,
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die Zuordnung einzelner Vermögensbestandteile nicht abschließend geklärt ist.
Damit bestätigt die Insolvenzverwaltung indirekt, dass eine umfassende Anmeldung erforderlich ist, um sämtliche Rechte der Anleger zu wahren und keine strategischen Einbußen zu erleiden.
Kein Anleger verliert durch diese Strategie irgendeine Rechtsposition – im Gegenteil: Er sichert sämtliche Möglichkeiten für spätere insolvenzrechtliche und zivilrechtliche Schritte.
6. Flankierende Maßnahmen – und warum Anleger daraus Mut schöpfen können
Neben den Anmeldungen wurden für die vertretenen Anleger flankierende zivilrechtliche Schritte eingeleitet. Diese haben bereits zu ersten Etappenerfolgen geführt. Details werden im Rahmen der Mandate behandelt und sind nicht Gegenstand einer öffentlichen Darstellung.
Wichtig ist allein:
Die bisher erreichten Zwischenergebnisse zeigen, dass eine aktive, konsequent koordinierte Anlegervertretung Wirkung entfaltet und reale Perspektiven eröffnet.
7. Wirtschaftsprüfer- und Bankenhaftung - bedeutungslos
Viele Anleger fragen nach möglichen Ansprüchen gegen Wirtschaftsprüfer oder Banken. Eine klare rechtliche Einordnung:
7.1 Wirtschaftsprüfer
In den DEGAG-Unterlagen ist ausdrücklich festgehalten, dass die Prüfberichte keine Schutzwirkung für Anleger entfalten. Damit besteht aus rechtlicher Sicht kein vertraglicher Anspruch gegen Wirtschaftsprüfer.
Die Wirtschaftsprüferhaftung ist daher im DEGAG-Komplex:
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rechtlich nicht tragfähig,
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wirtschaftlich nicht sinnvoll,
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strategisch nicht zu empfehlen.
7.2 Banken
Banken waren bei den DEGAG-Anlagen:
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weder Berater der Anleger,
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noch Prospektverantwortliche,
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noch wirtschaftliche Initiatoren.
Sie stellten ausschließlich Finanzierungen auf Ebene der Objektgesellschaften bereit. Für Anleger ergeben sich daraus keine Schadensersatzansprüche.
In der Praxis wird die Bankenhaftung daher zu Recht nicht verfolgt – sie hat keine Aussicht auf Erfolg.
8. Der einzig realistische Anspruchsweg: Vermittler- und Beraterhaftung
Die rechtlichen und wirtschaftlichen Fakten zeigen klar: Die Vermittlerhaftung ist der zentrale Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung.
8.1 Rechtliche Grundlage
Die Pflichten der Anlageberater und Anlagevermittler ergeben sich aus:
Es handelt sich um:
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Pflicht zur anlegergerechten Beratung
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Pflicht zur objektgerechten Beratung
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Pflicht zur Risikoaufklärung
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Pflicht zur Offenlegung wesentlicher Strukturmerkmale
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Pflicht zur vollständigen Darstellung des Totalverlustrisikos
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Pflicht zur Aufklärung über Nachrangstrukturen
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Pflicht zur Aufklärung über wirtschaftliche Tragfähigkeit
8.2 Wirtschaftliche Realitäten der Vermittlerhaftung
Die fast 100 Vermittler müssen nach § 34f GewO eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung führen. Diese bietet reale Deckung für Schadensersatzansprüche.
Der Gesamtschaden der Anleger beträgt rund 270 Mio. €.
Die Jahreshöchstdeckungen einzelner Vermittler liegen meist bei 2–3 Mio. €.
Damit ist klar:
Nur wer frühzeitig klagt, sichert sich Anteile an verfügbaren Versicherungssummen.
9. Warum Versicherer erst nach Klageerhebung regulieren
Erfahrung aus dem Markt und die vorliegenden Unterlagen zeigen:
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Versicherer regulieren typischerweise nicht außergerichtlich.
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Erst eine Klage schafft die notwendige rechtliche Grundlage.
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Gerichte prüfen objektiv – und Versicherer reagieren erst dann.
Typische Vergleichsquoten liegen nach bisherigen Erfahrungen zwischen 30 % und 60 % des investierten Kapitals, abhängig von Beweisbarkeit und Dokumentationslage.
Die D&O Versicherung von Hierse und Klein zahlt nicht, bei wissentlichen Pflichtverletzungen.
10. Verjährung: 2025 als Schlüsseljahr für viele Anleger
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis (§§ 195, 199 BGB).
Da viele Anleger erst 2022 von wirtschaftlichen Schwierigkeiten erfuhren, ist der 31.12.2025 für viele Ansprüche ein entscheidender Stichtag.
Zusätzlich gilt die absolute 10-Jahresfrist ab Zeichnung.
Eine individuelle Verjährungsprüfung ist zwingend notwendig.
11. Empfohlenes Vorgehen für Anleger
Ein professioneller und erfolgversprechender Ablauf umfasst:
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Prüfung der gesamten Unterlagen
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Dokumentation der Beratungsfehler
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Anspruchsschreiben an Vermittler/Versicherung
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Klageerhebung zur Hemmung der Verjährung
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Vergleichsverhandlungen im gerichtlichen Verfahren
Dieser Weg wird von meiner Kanzlei seit 2023 konsequent verfolgt.
12. Häufige Anlegerfragen – klar beantwortet
Kann ich Organmitglieder (D&O§) haftbar machen?
Entscheidend ist, ob eine ausreichende Vermögenssubstanz existiert. Da hier von wissentlichen Pflichtverletzungen auszugehen ist, haftet die D&O von Hierse und Klein nicht. Die Vermittlerhaftung ist der einzige realistische Weg, da diese in den meisten Fällen fahrlässig und nicht vorsätzlich falsch berieten.
Wie hoch ist mein Schaden?
Ermittlung nach der Differenzhypothese – vollständige Rückabwicklung.
13. Fazit: Anspruchsdurchsetzung ist möglich – aber nur mit dem richtigen Ziel und der richtigen Strategie
Anleger der DEGAG-Gruppe haben trotz der wirtschaftlichen Situation eine realistische Chance auf Schadensersatz. Die erfolgreiche Durchsetzung erfordert:
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die richtige Wahl des Anspruchsgegners,
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die konsequente Verfolgung der Vermittlerhaftung,
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die Sicherung der Versicherungssummen,
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die Einhaltung der Verjährungsfristen,
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professionelle Begleitung über mehrere Verfahren hinweg.
Die bereits erzielten Etappenerfolge und die klare Struktur der Maßnahmen geben Anlass zu berechtigtem Optimismus.
Fragen und Kontakt
Für alle, die Fragen oder Bedenken haben, bietet Rechtsanwalt Jens Reime eine kostenfreie Hotline unter der Nummer 0800 72 73 463 an. Dies soll den Anlegern die Möglichkeit geben, sich fundierte Informationen zu beschaffen und die richtigen Entscheidungen für ihre Investitionen zu treffen.
Die Anwaltskanzlei Reime bleibt auch weiterhin bestrebt, die Interessen der Anleger zu schützen und ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite zu stehen.
Was ist nun zu tun?
- Dokumente prüfen lassen: Die Kanzlei Reime prüft Ihre Dokumente (Kaufbelege, Zeichnungsscheine, Mailkorrespondenz) vor Mandatserteilung kostenfrei.
- Daten zur Rechtsschutzversicherung: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Versicherungsdaten vorliegen.
Kontaktieren Sie uns:
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Besuchen Sie uns auch online: www.rechtsanwalt-reime.de
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in vergleichbaren Fällen, damit Ihre Rechte optimal und seriös um- und durchgesetzt werden können.
Seit zwei Jahrzehnten ist die renommierte Anwaltskanzlei Reime ausschließlich im Bereich des Kapitalmarkts tätig und vertritt erfolgreich Anleger in verschiedenen Finanzangelegenheiten. Die Kanzlei hat sich dabei auf eine breite Palette von Fällen spezialisiert, darunter Anleger der Ärztetreuhand-Bauherrenmodelle, der COLUMBUS-Fonds, in den INFINUS Insolvenzen sowie in den Insolvenzen der Deutschen Lichtmiete, UDI, bc connect sowie der wee-Gruppe. Ebenso gehören die Insolvenzen größerer Anlagegenossenschaften wie Geno, Vivono und WSW zu ihrem Fachgebiet.
Die Expertise der Anwaltskanzlei Reime erstreckt sich über eine Vielzahl von komplexen Kapitalmarktthemen, in denen sie die Interessen der Anleger mit Engagement und Sachverstand vertritt. Ihr fundiertes Wissen und ihre umfangreiche Erfahrung machen sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für alle, die Unterstützung in Finanzfragen benötigen.