Bautzen, 22.09.2014 Berufsunfähigkeitsversicherung muss zahlen: OLG Saarbrücken entschied über die Art und Weise, wie Gesundheitsfragen zu stellen sind

Weil die Gesundheitsfragen vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht deutlich genug gestellt wurden, muss einer Versicherer die vertragsgemäße Leistung zahlen.

 Der Fall

Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien abgeschlossene Versicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer 0-00.000.000-0 gemäß Versicherungsschein vom 10.3.2009 fortbesteht und nicht durch die Rücktrittserklärungen vom 11.8.2010 und vom 3.2.2011 beendet worden ist.

Tenorierte das OLG Saarbrücken und gab einem Versicherungsnehmer recht, der auf Vertragserfüllung bestand. Zuvor wurde dem Fliesenleger der BU-Vertrag wegen unrichtig beantwortete Gesundheitsfragen gekündigt.  Der Handwerker wandte jedoch ein, dass ihm die Gesundheitsfragen nicht richtig gestellt worden seien und er demnach den Ernst der Lage nicht richtig erkannte hatte.  Zudem hatte er einige Arztbesuche vergessen. Der Versicherungsagent hat die Fragen auf seinem Laptop nur angerissen und im ihm übergebenen ausgedruckten 13-seitige Antragsformular sind die Frage nicht deutlich genug gest6ellt worden.

Entscheidung

Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 VVG muss jeder Versicherungsnehmer vor Abgabe seines Antrages  bekannte und erhebliche Erkrankungen nach denen der Versicherer in Textform (§ 126b BGB) gefragt hat, dem Versicherer anzeigen. Es besteht also eine Pflicht bzw. Obliegenheit zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen. Das der Versicherungsagent den Fragenkatalog mit den Antworten seines Kunden ausfüllte, musst er ihm diese Frage zuvor richtig und umfassend gestellt haben. Dies war offensichtlich nicht geschehen. Fragen wie „Hattest du mal was gehabt? “ oder ähnliches reichen eben nicht aus.  

Aber selbst die Rechtsfolgenbelehrung bei falscher Beantwortung dieser Belehrung war nicht deutlich genug gestellt worden(§19 Abs.5 VVG). Sie musste in Schriftart und in Schriftgröße und auch in Bezug auf Fett-, Kursiv- oder Normaldruck, Zeilenabstand, Zeilen- oder Absatzeinzüge oder sonstige grafische Mittel sich vom Fließtext abheben, was leider nicht geschehen ist.

Folgen

Ob  eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt oder nicht, kann existenzielle Folgen haben. Lehnt eine Versicherung ab, muss dies nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Fehler in den Formalien zu erkennen, kann Existenzen retten.Ausnahme: Hat der Versicherungsnehmer diese Gesundheitsfragen arglistig falsch beantwortet, kommt es auf diese Formalien nicht an. Der Versicherer bleibt leistungsfrei. 

 

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
VCF Card downloaden

Artikel als PDF downloaden

Zurück