Gute Erfolgsaussichten für Anleger der DG Anlage-Fonds für die Rückzahlungen ihrer Einlagen

Auf eine anlegerfreundliche Rechtsprechung können Anleger diverser DG Anlage-Fonds zurückgreifen für die Geltendmachung ihrer Schadensersatzansprüche in Höhe der Einlagesummen.Nach erster Kritik des Branchenblattes kapital-markt intern im August 1994 und Oktober 1995 über die Prospekte der DG- Anlage-Fonds 34 und 35

(DG-Fonds 34 „Fazit: Der Prospekt enthält nicht sämtliche Informationen, die für eine umfassende wirtschaftliche Beurteilung - und somit für eine Kapitalanlageentscheidung - erforderlich sind. Außerdem werden uns Anleger durch den gewählten Veräußerungsfaktor zu sehr reichgerechnet, DG-Fonds 35 „Fazit: Von dem „Spezialinstitut der DG- Gruppe“ erwarten wir eine seriösere Konzeption)

entschied das OLG Stuttgart (Az. 10 U 189/06) gegen eine Volksbank, dass die Unterlassung von Hinweisen auf diese Kritik fehlerhaft sei. Der Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 89/07) konkretisierte dann in nächster Instanz die Anforderungen an die Bankberater und verwies diese Sache an das OLG Stuttgart zurück.

In der Folgezeit wurden der DZ - Bank und der DG ANLAGE GmbH in Frankfurt/Main die Kostenintransparenz des Prospektes des DG Fonds Nr. 34 und 35 zum Verhängnis. Das OLG Frankfurt verurteilte beide Gesellschaften zu Schadensersatz an Anleger. Tenoriert wurde z.Bsp.:

„als Gesamtschuldner zu verurteilen an den Kläger 14.867,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz ab dem 21.02.2006 zu zahlen Zug um Zug gegen die Übertragung der Rechte an dem Fonds: DG Immobilien-Anlage Nr. 34“.

Die Leutkircher Bank eG wurde am 15.07.2009 vom OLG Stuttgart (Az.: 9 U 164 / 07) zu Schadensersatz an einen Anleger verurteilt, weil der Bankberater und auch nicht der Fonds-Prospekt darüber aufklärten, dass die beratenden Bank Provisionen aus dem Agio und der Einlage des Anlegers erhalten. Es bleibt zu überprüfen, ob diese Kostenintransparenz ein Serienfehler in den anderen Prospekten der DG Anlage-Fonds ist.

Damit ist der Boden für Erfolg versprechende Anlegerklagen bereitet. Anleger sollten jedoch berücksichtigen, dass ihre Ansprüche verjähren können und bei ersten Zweifeln zur Qualität von Beteiligung und Beratung einen Fachanwalt aufsuchen.

Mittlerweile „profiliert“ sich die DG ANLAGE GmbH als Tochter der „BAD Bank“ BAG Bankaktiengesellschaft AG in Hamm als Immobilienfondssanierer. Die DG ANLAGE verwaltet rund 60 Beteiligungsgesellschaften mit einem Investitionsvolumen von ca. 2,3 Mrd. EUR.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
VCF Card downloaden

Artikel als PDF downloaden

Zurück