Mündelsichere Investments - was ist das ?

Mündelsichere Papiere sind in § 1807 BGB festgelegte und als besonders risikolos und wertbeständig erachtete Werte.Als mündelsicher gelten unter anderem aufgrund der Rechtsgrundlage § 1807 BGB und dazu ergangene Verordnungen:

  • Inländische Hypotheken, Grund- und Rentenschulden,
  • Bundesschatzbriefe, Bundesanleihen,
  • Pfandbriefe,
  • Tagesgeldkonten bei Banken mit entsprechendem Einlagensicherungsfonds,
  • klassische Sparbücher bei Sparkassen,
  • geprüfte offene Immobilienfonds,
  • geprüfte Aktienfonds.




Bei den genannten mündelsicheren Anlagen handelt es sich um sehr konservative Anlageformen, die in der Regel keine hohen Zinszahlungen erwarten lassen. Oft ist die Verzinsung dieser Anlagen geringer als der Kaufkraftverlust durch Inflation. Dann ist der Erhalt der realen Kaufkraft des Vermögens mittel- bis langfristig stark gefährdet. Daher gestattet § 1811 BGB dem Betreuer eine andersartige Geldanlage nach vorheriger Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes, z.B. in Aktien oder Wertpapierfonds (meist in Rentenfonds).

Positive Entscheidungen deutscher Gerichte zu Investmentfonds als Anlageform für Mündelgelder zeigen detaillierte Listen des BVI ( Bundesverband Investment und Asset Management e.V. ).

Sollten Ihnen also andere, in den Listen des BVI oder in §1807 BGB nicht genannte Investments als mündelsicher verkauft worden sein, spricht vieles dafür, dass Sie belogen wurden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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