Allgemeines: Am 03.01.2013 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des MT "Chemtrans Ems" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Mattentwiete 1, 20457 Hamburg (AG Hamburg, HRA
105351). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Edgar Grönda, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421-3686-0, Fax: 0421-3686-100, E-Mail: InsOBremen@schubra.de, Internet: www.schubra.de. Insolvenzforderungen
sind bis zum 09.04.2013 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte sind dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Leistungen müssen an den
Insolvenzverwalter erfolgen (§ 28 InsO). Die 1. Gläubigerversammlung findet am 07.03.2013, 11:30 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen, (Berichtstermin)statt.
Gründung: Die MT "Chemtrans Ems" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG hat in den Doppelhüllen-Chemikalien-/Produktentanker gleichen Namens investiert. Die KG wird vertreten durch MT "Chemtrans Ems"
Schifffahrtsgesellschaft mbH, Konsul-Smidt-Str. 8t, 28217 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch: 1.1. Jens Burgemeister, Hamburg, (Geschäftsführer) und 1.2. Ulrich Harald
Schittek, Hamburg, (Geschäftsführer). Verfahrensbevollmächtigter ist Sven Lundehn -Alldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH-, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen .
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen: Aus der Bilanz zum 31.12.2009 ergaben sich Forderungen aus Reedereibetrieb in Höhe von 228.301,26 EUR – dem standen Verbindlichkeiten von
15.174.405,18 EUR entgegen. Durch die niedrigeren Chartereinnahmen war die Liquidität somit negativ. Die zum 31. August und 30. November 2009 fälligen USD-Tilgungen konnten nicht geleistet werden und wurden
gestundet. Die Aufrechterhaltung des Schiffsbetriebs und die Zinszahlungen konnten knapp erreicht werden. Ein Optionsrecht zur Stundung weiterer Tilgungen in 2010 wurde von der Bank eingeräumt und in
Anspruch genommen. Der Fortbestand der Gesellschaft war seit dem gefährdet, da die Liquiditätslage aufgrund der schwachen Erlössituation angespannt ist. 2010 gewährten die Banken, bis zur Entscheidung über das
entwickelte Restrukturierungskonzept, Tilgungsaussetzungen sowie Stundung auf Zins und Swapzinsen. Bei der Bilanzierung wurde von einer erfolgreichen Umsetzung eines Restrukturierungskonzeptes ausgegangen.
Die Bewertung erfolgte deshalb unter dem Aspekt der Fortführung des Unternehmens (Going-Concern-Prinzip, § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Leider zeigt sich nun, dass das Restrukturierungskonzept nicht gegriffen hat, damit droht nun der Totalverlust.
Möglichkeiten der Anleger: Anleger haben jedoch die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen, um eine vollständige Kapitalisierung bzw. eine Rückabwicklung zu
erreichen. Das bedeutet gegen diejenigen vorzugehen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus
Falschberatung erfolgen. Da dies aber von jedem Einzelfall abhängig ist, sollten Anleger schnellstmöglich die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, denn
nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig vor Fondszeichnung informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht
wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler: 1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können,
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte,
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern,
5. versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen
8. keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
9. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen, sog. Eigeninteressen des Beraters/Vermittlers. Hier hilft insbesondere die Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weiter.
Wichtig - für eine erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche von Fondsanlegern ist aber auch die Beachtung der Verjährung. D.h. jetzt ist schnelles
Handeln geboten.
Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land-
und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet
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