Beluga Shipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG MS ˝Beluga Persuasion˝: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche von Anlegern durch

Vorgeschichte: Über das Vermögen der der Beluga Shipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG MS "Beluga Persuasion", Martinistr. 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRA 24479), vertr. d.: 1. Beluga Persuasion UG (haftungsbeschränkt), Martinistr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Heiko Keppler, c/o HANSA Heavy Lift GmbH, Oberbaumbrücke 1, 20457 Hamburg, (Geschäftsführer) ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen am 05.07.2012 (AZ: 501 IN 11/12) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 161 Abs. 2 HGB aufgelöst. Kommanditisten waren unter anderem:

  • Bluewater Capital GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 24115 HB) 500,00 EUR,
  • Bluewater Treuhand GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 24114 HB) 500,00 EUR,
  • Beluga Intermediate I GmbH & Co. KG, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 25704 HB) 330.000,00 EUR,
  • Hansa Heavy Lift GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 27098 HB) 500,00 EUR,
  • HHL Intermediate III GmbH & Co. KG, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 26016 HB) 2.000,00 EUR.


Aktuelles: Am 8.1.2013 wurde nun von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt.
Folge: Damit wurde das Unternehmen abgewickelt.
Laut Wikipedia hat der US-amerikanische Finanzinvestor Oaktree Capital Management welcher an Beluga beteiligt war, mit ehemaligen Mitarbeitern sowie einigen Schiffen aus der Beluga-Flotte eine neue Schwergut-Reederei, die Hansa Heava Lift mit Sitz in Hamburg gegründet.

Möglichkeiten der Anleger: Fondsanleger sollten jetzt Schadenersatzansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. Diese könnten eventuell gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, durchgesetzt werden. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können,
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte,
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern,
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Oder downloaden Sie unseren Fragebogen für Kapitalanleger.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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