2005 Landgericht München

rechtskräftige Vergleiche für die Haftentlassung von Kommanditisten22 O 4702 / 05, 12 O 6124/05, 12 O 4695/05, 22 O 6129 05, 34 O 4180 / 05, 12 O 6125/05, 12 O 4698/05, 22 O 4703/05, 10 O 4694/05, 23 O 6132/05, 15 O 6127/05 und 23 O 6133/05
Beispielhaft: Az 12 O 4696/05

Für zwanzig Mandanten, die Beteiligungen am geschlossenen Immobilienfonds J. Deinböck Einkaufszentrum Dresden-Gorbitz Renditefonds 1 KG gezeichnet hatten, konnten vor dem Landgericht München I Vergleiche geschlossen werden. Anlass dieser Gerichtsverfahren war ein Prospektfehler. Die Klagen wurden gegen den Initiator geführt. Die Mandanten hatten, bezogen auf ihre jeweilige Nominaleinlage, Ausschüttungen in Höhe von mehr als 23 % bekommen. Es stellte sich heraus, dass dies keine Gewinne, sondern Entnahmen im Sinne von §172 Abs. IV HGB waren. Dies bedeutet, dass in dieser Höhe für die Mandanten die Außenhaftung trotz Zahlung der vollen Nominaleinlage wieder rechtlich existent war. Da den Mandanten die Freistellung von diesen Verbindlichkeiten sehr wichtig war, konnten vor Gericht Vergleiche erzielt werden, die diese Ziele verwirklichten. Die Mandanten müssen die Ausschüttungen nicht zurückzahlen.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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