Ganz im Sinne geltender Urteile des BGH zur anleger- und anlagerechten Beratung (BGH XI ZR 12/93) und zur Plausibilitätsprüfung (III ZR 62/99) stellte sich das LG Bautzen in seiner Entscheidung vom 28.12.2010 Az.: 2 O 308/10 an die Seite des Anlegers

Zugrunde liegt ein betrügerisches Kapitalanlagemodell dessen Initiator Herr Ehrenberg mittlerweile eine langjährige Haftstrafe absitzt wegen 360 Betrugsfällen mit einem Schaden von € 7.166.846,22. Die rund 80 betroffenen Anlageberater wuschen bislang ihre Hände in Unschuld, weil sie vom Betrug nichts wussten.

Der Fall / das rechtskräftige Urteil v. 28.12.2010 Az . LG Bautzen 2 O 308/10

Az . LG Bautzen 2 O 308/10

stellt ein weiteres erfolgreiches rechtskräftiges Integro-Urteil der Mandanten unserer Kanzlei dar.

Der Beklagte kam in der mündlichen Verhandlung vom 26.11.2010 zu der Erkenntniss, dass es ein großer Fehler gewesen sei, die Integro nicht genauer überprüft zu haben, weil auch ohne Schriftstück und zwar stillschweigend, ein Auskunftsvertrag zustande kam. Der Kläger, welcher mit seiner Ehefrau eine Altersvorsorge suchte, folgte seinem Rat, weil er sich als professioneller Vermittler von Kapitalanlagen darstellte. Er hätte daher aber die nötigen Informationen für eine ausreichende Plausibilitätskontrolle einholen können und müssen. Wenn der Kläger über den spekulativen Charakter des Investments informiert worden wäre, dann hätten er und seine Frau nicht investiert

Die Entscheidung:

Das Gericht bescheinigte dem Beklagten

"Er hat sich stattdessen mit seinem „Bauchgefühl" zufrieden gegeben. Dies stellte aber keine tragfähige Grundlage für eine seriöse Vermittlung dar".

Der Beklagte haftet dem von der Kanzlei Reime vertretenen Kläger auf Schadensersatz in Höhe von € 128.774,59.

Schlussfolgerungen:
Es gibt keinerlei Narrenfreiheit für denjenigen der vorgibt, über Kapitalanlagen Auskunft geben zu können. Er hat gegenüber seinem Kunden der ihm vertraut, eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Da es über die Geschäftstätigkeit der Integro nach eigenen Angaben des Ehrenberg keinerlei Berichte oder Bilanzen gibt, dürfte auch den anderen rund 80 Anlagevermittlern der Nachweis ordnungsgemäßer Plausibilitätskontrolle schwerfallen. Insofern sind die Erkenntnisse aus diesem Prozess eine Steilvorlage für jeden weiteren Regressprozess.

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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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