Anlegerin gewinnt Prozess vor LG Görlitz wegen Falschberatung

Das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 1. März 2013 (Az.: 5 O 700/11) stellt sich als Fortführung der Rechtssprechung gegen eine Anlageberaterin dar, die für den Verkauf der Fonds verantwortlich war.

In der gerichtlichen Vernehmung konnte der Anlageberater das Gericht nicht davon überzeugen, dass er vor der Empfehlung selbst das Investment verstanden hatte. Das Gericht sah es damit als erwiesen an, dass im Beratungsgespräch die bestehenden Risiken nicht vollumfänglich dargelegt bzw. verharmlost worden sind. Auch der Emissionsprospekt war nicht rechtzeitig übergeben worden. Ein Verweis auf ein G.U.B.-Siegel zeigte sich wirkungslos.

Um selbst als Zeugin der Vier-Augen-Gespräche aussagen zu können, hatte die geschädigte Anlegerin ihre Ansprüche an ihren Lebenspartner abgetreten.

Das Gericht formulierte u.a.:

Bei den von der Zeugin [...] angegebenen Wünschen, bei ihr auch nicht weiter hinterfragten finanziellen Möglichkeiten, stellt sich die empfohlene Treuhandkommanditbeteiligung wegen des damit verbundenen spekulativen Charakters einer solchen unternehmerischen Beteiligung für das im Raume stehende Ziel einer Altersorge als schon nicht geeignet dar. Solche unternehmerischen Beteiligungen stehen regelmäßig dem Wunsch nach einer sicheren Investmentanlage und Altersvorsorge im Grundsatz entgegen. Soweit Erläuterungen mithilfe des Prospektes erfolgt sein sollen, wurde auf diesen Prospekt allenfalls in einzelnen Teilen hingewiesen, einzelne Seiten des Prospektes vorgestellt. Die Übergabe des Prospektes erfolgte dabei auch erst nach der Unterschriftsleistung

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kommentar          Wer als Anlageberater geschlossene Fondsanteile als Altersvorsorge empfiehlt und in der Beratung nicht vollumfänglich aufklärt und Risiken bagatellisiert, muss mit einer Schadensersatzklage rechnen, denn eine sichere Altersvorsorge sind diese Finanzprodukte nicht.


Angebot          Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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