Postbank, Santander Consumer Bank und Deutsche Bank 24 müssen Kreditbearbeitungsgebühren zurück zahlen - andere Banken auch

Die Sache ist vom Bundesgerichtshof mehrfach zugunsten aller Kreditnehmer entschieden worden: Kreditbearbeitungsgebühren können von Verbrauchern (noch) zurückverlangt werden!

Aber die Uhr tickt! Für Verträge, die zwischen Ende 2004 bis Ende 2011 angeschlossen wurden, tritt die Verjährung zum 31. Dezember 2014 ein. Handeln Sie also jetzt!

Für eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen wir mindestens von Ihnen:

  1. Name der Bank
  2. Kreditvertragsnummer und -datum, Name / Anschrift Kreditnehmer
  3. Summe der Bearbeitungsgebühr
  4. Vollmacht zur Verjährungshemmung
  5. Überwiesene Anwaltskosten: Pro verjährungshemmender Maßnahme pauschal 99,00 € brutto.  In seltenen Fällen können noch Mahnverfahrenskosten je Maßnahme hinzukommen.

Wir bündeln und gruppieren die Maßnahmen pro Bank, so dass z.B. bei üblichen Kettendarlehensverträgen nur eine Maßnahme für mehrere Kreditbearbeitungsgebühren gegen die gleiche Bank zu bezahlen wäre.

Bitte nutzen Sie für die Überweisung der Anwaltskosten die folgende Bankverbindung:

Kreissparkasse Bautzen

BLZ 85550000
BIC SOLADES1BAT

Geschäftskonto Nr.: 10 999 81 626
IBAN DE46855500001099981626

Achtung!           Der von der Verbraucherzentrale herausgegebene Musterbrief hemmt den Verjährungsablauf nicht. Es steht zudem zu erwarten, dass die Banken auf Zeit spielen werden.

Unsere Kanzlei hat bis zum heutigen Tage bereits eine Vielzahl von Prozessen bezüglich der Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren geführt und ist auch aktuell damit beschäftigt. Im Folgenden finden Sie eine kurze, beispielhafte Übersicht.

1. Deutsche Bank 24           In seinem Urteil vom 15. November 2013 bestimmte das Amtsgericht Leipzig, dass die Bank die unberechtigt verlangten Kreditbearbeitungsgebühren zurückzuzahlen habe (Az.: 118 C 6084/13).

Der Fall: Am 19.02.2009 schlossen die Kreditnehmer mit der Bank unter Verwendung eines von der Bank gestellten Vertragsformulars einen Darlehensvertrag. Im Darlehensvertrag waren Bearbeitungskosten in Höhe von 3 % eingetragen.

Die Entscheidung: Das Gericht sah in der Bearbeitungsgebühr eine unangemessene Benachteiligung des Kreditnehmers und verurteilte die Bank zur Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr samt Zinsen.

2. Postbank          Das Amtsgericht Bonn verurteilte die Bank zur Rückzahlung der erhobenen Kreditbearbeitungsgebühren (Az.: 113 C 23/13)).

Der Fall: Die Kreditnehmer zahlten eine Bearbeitungsgebühr für ein am 6. Januar 2009 aufgenommenes Darlehen. Das Darlehen wurde mittels vorgefertigter Vertragsformulare vergeben, die auch eine Bearbeitungsgebühr enthielten. Auf außergerichtliche Rückforderungen reagierte die Bank nicht. Da die Verjährung drohte, wurde der Anspruch von unserer Kanzlei durch einen Mahnbescheid geltend gemacht. Hieran schloss sich das Gerichtsverfahren an.

Die Entscheidung: Das Gericht verurteilte die beklagte Bank zur Rückzahlung der widerrechtlich erhobenen Bearbeitungsgebühr. In seiner Begründung verweist das Gericht auf die Unwirksamkeit der Bearbeitungsklausel des Vertrages gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, d.h. es liegt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden (hier des Kreditnehmers) vor. Diese Unwirksamkeit beruht unter anderem darauf, dass die Bank diese Bedingungen einseitig bestimmte und es sich um eine sog. Preisnebenabrede und kein Entgelt für eine Sonderleistung handelte.

3. Santander Consumer Bank

Die Fälle: Die von unserer Kanzlei vertretenen Kreditnehmer hatten neben den Restschuldversicherungsverträgen auch Darlehensverträge abgeschlossen. Diese Darlehensverträge enthielten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,5% und haben teilweise die Restschuldversicherungsverträge mitfinanziert. Hierbei handelt es sich um sogenannte verbundene Geschäfte.

Die Entscheidungen: Da der Bank offenbar bewusst war, dass sie entgegen der geltenden Rechtssprechung Kosten auf den Kreditnehmer umlegen wollte, hat sie sie erhobenen Ansprüche anerkannt, so dass Anerkenntnisurteile ergingen.

Fazit           Kreditnehmer sollten sich von den Standardablehnungsschreiben der Banken nicht entmutigen lassen. Wenn es ernst wird, erkennen die Banken den Anspruch auf Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühren an oder verlieren vor Gericht. Bis auf die Anerkenntnisurteile sind die genannten Urteile noch nicht rechtskräftig.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
www.rechtsanwalt-reime.de
info@rechtsanwalt-reime.de

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
VCF Card downloaden

Artikel als PDF downloaden

Zurück