Alphapool GmbH - Insolvenz: Gläubiger erhalten 19,6 Prozent – Rechtsanwalt Jens Reime wirkte im Gläubigerausschuss an der Aufarbeitung mit

Knapp acht Jahre nach Beginn des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Alphapool GmbH ist die zivilrechtliche Aufarbeitung des Kapitalanlagebetrugssystems abgeschlossen. Nach Angaben des Insolvenzverwalters Rüdiger Bauch von Schultze & Braun werden insgesamt rund 1,75 Millionen Euro an die Gläubiger ausgeschüttet. Bei angemeldeten Forderungen von knapp neun Millionen Euro ergibt sich eine Insolvenzquote von 19,6 Prozent. Für ein Verfahren dieser Art ist das ein vergleichsweise hohes Ergebnis. Der Insolvenzverwalter bezeichnete das Verfahren deshalb ausdrücklich als Erfolg für die Gläubiger.

Eine wichtige Rolle in dem Verfahren spielte der Gläubigerausschuss. Ihm gehörten die Rechtsanwälte Steffen Gründig und Jens Reime an. Insolvenzverwalter Bauch dankte beiden ausdrücklich für die konstruktive Zusammenarbeit. Rechtsanwalt Jens Reime war damit nicht lediglich als Beobachter eines umfangreichen Kapitalanlageverfahrens beteiligt, sondern nahm innerhalb des Insolvenzverfahrens eine institutionalisierte Funktion auf Gläubigerseite wahr. Als Mitglied des Gläubigerausschusses war er Teil des Gremiums, das die Interessen der Gläubiger im Verfahren bündelt, die Tätigkeit des Insolvenzverwalters begleitet und die wirtschaftliche Aufarbeitung aus Gläubigersicht kontrolliert.

Entscheidungsinhalt

Das Alphapool-Verfahren zeigt, dass selbst bei einem weitgehend zusammengebrochenen Kapitalanlagesystem noch substanzielle Rückflüsse an Geschädigte möglich sein können, wenn vorhandene Vermögenswerte konsequent ermittelt, verwertet und mögliche Ersatzansprüche geprüft werden. Nach den Angaben des Insolvenzverwalters wurden insgesamt 627 Gläubigerforderungen in Höhe von knapp neun Millionen Euro angemeldet. Auf diese Forderungen werden nun rund 1,75 Millionen Euro ausgeschüttet.

Die Quote von 19,6 Prozent liegt nach Einschätzung des Insolvenzverwalters deutlich über dem, was Gläubiger in vergleichbaren Insolvenzverfahren typischerweise erwarten können. Entscheidend hierfür waren offenbar nicht nur die vorhandenen Vermögenswerte, sondern auch die langjährige Aufarbeitung komplexer Zahlungsströme und möglicher Haftungs- und Schadensersatzansprüche. Bauch verwies darauf, dass zu Beginn des Verfahrens lediglich vergleichsweise geringe Vermögenswerte bei Alphapool vorhanden waren.

Gerade in einer solchen Situation kommt dem Gläubigerausschuss besondere Bedeutung zu. Das Gremium steht nicht anstelle des Insolvenzverwalters und führt das Verfahren nicht selbst. Es begleitet jedoch das Verfahren aus Sicht der Gläubiger und bildet ein wichtiges Kontroll- und Beratungsorgan. Die ausdrückliche Würdigung der Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Jens Reime und Rechtsanwalt Steffen Gründig macht deutlich, dass die Gläubigerseite über Jahre hinweg aktiv in die Verfahrensbegleitung eingebunden war.

Für Rechtsanwalt Jens Reime bedeutete die Tätigkeit im Gläubigerausschuss damit eine andere Rolle als die klassische anwaltliche Einzelvertretung eines bestimmten Geschädigten. Im Ausschuss geht es um die gemeinschaftlichen Interessen der Gläubiger und um die Begleitung zentraler Verfahrensentscheidungen. Die Tätigkeit verlangt insbesondere eine fortlaufende Auseinandersetzung mit der wirtschaftlichen Entwicklung des Insolvenzverfahrens, den Ergebnissen der Vermögensermittlung und der Frage, welche Maßnahmen aus Sicht der Gläubigergesamtheit sinnvoll erscheinen.

Gegenstand des Verfahrens

Alphapool war 2009 zunächst als Aktiengesellschaft im Saarland gegründet worden. Später wurde die Gesellschaft in eine GmbH umgewandelt und der Sitz nach Leipzig verlegt. Das Geschäftsmodell bestand darin, dass Kunden bestehende Lebensversicherungen oder Bausparverträge vor deren regulärer Fälligkeit an Alphapool abtraten.

Alphapool löste diese Verträge auf und erhielt die jeweiligen Rückkaufswerte. Den Kunden wurde versprochen, die daraus gewonnenen Gelder in Immobilien und Immobilienkredite zu investieren und hierdurch eine hohe Rendite zu erwirtschaften. Wie diese Investitionen im Einzelnen erfolgen sollten und auf welcher konkreten wirtschaftlichen Grundlage die versprochenen Erträge erzielt werden sollten, blieb nach der späteren Darstellung des Insolvenzverwalters unklar.

Ende Oktober 2014 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Geschäftsmodell. Die BaFin bewertete die Tätigkeit als Einlagengeschäft, für das Alphapool nicht über die erforderliche Genehmigung verfügte. Das Unternehmen wurde verpflichtet, die Geschäfte rückabzuwickeln.

Im April 2015 stellte Alphapool schließlich Insolvenzantrag, nachdem die Gesellschaft ihre Kunden nicht mehr auszahlen konnte. Rüdiger Bauch von Schultze & Braun wurde mit Beginn des Verfahrens zum Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgabe bestand anschließend insbesondere darin, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft aufzuarbeiten, Vermögenswerte zu identifizieren und zu verwerten sowie mögliche Schadensersatzansprüche zu untersuchen und gegebenenfalls durchzusetzen.

Die Ermittlungen gestalteten sich nach Angaben des Insolvenzverwalters schwierig. Zugleich arbeitete er eng mit den Strafverfolgungsbehörden im Saarland zusammen und verfolgte das gegen die frühere Geschäftsführung geführte Strafverfahren. Diese parallele strafrechtliche Aufarbeitung war für das Insolvenzverfahren von erheblicher Bedeutung, weil Erkenntnisse über Abläufe, Verantwortlichkeiten und Vermögensbewegungen auch für die zivilrechtliche Verwertung und die Prüfung von Ersatzansprüchen relevant sein konnten.

Wichtigste Etappen des Verfahrens

Die erste Phase reicht bis zur Gründung der Alphapool AG im Jahr 2009 zurück. Das Unternehmen entwickelte ein Modell, bei dem Kunden ihre bestehenden Lebensversicherungs- und Bausparverträge abtraten. Die daraus erzielten Rückkaufswerte sollten anschließend anderweitig investiert und mit hohen Renditen zurückgeführt werden.

Nach der Umwandlung in eine GmbH und der Verlegung des Unternehmenssitzes nach Leipzig setzte Alphapool dieses Geschäftsmodell fort. Für die Kunden bestand die wirtschaftliche Erwartung darin, dass die vorzeitig freigesetzten Werte ihrer bisherigen Vorsorgeverträge nicht nur erhalten, sondern durch Investitionen in Immobilien und Immobilienkredite erheblich vermehrt würden.

Im Oktober 2014 griff die BaFin ein. Sie untersagte das Geschäftsmodell und verpflichtete Alphapool zur Rückabwicklung. Wenige Monate später zeigte sich, dass die Gesellschaft die erforderlichen Auszahlungen nicht leisten konnte. Im April 2015 folgte der Insolvenzantrag.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begann die langjährige zivilrechtliche Aufarbeitung. Insolvenzverwalter Bauch musste zunächst feststellen, welche Vermögenswerte überhaupt noch vorhanden waren. Nach seiner Darstellung war die Ausgangslage schwierig, weil nur geringe Vermögenswerte im Bestand der Gesellschaft vorgefunden wurden. Parallel waren Schadensersatzansprüche und weitere Rückgewinnungsmöglichkeiten zu untersuchen.

In dieser Phase hatte der Gläubigerausschuss eine besondere Funktion. Rechtsanwalt Jens Reime gehörte diesem Gremium gemeinsam mit Rechtsanwalt Steffen Gründig an. Der Ausschuss bildete damit einen zentralen institutionellen Ansprechpartner auf Gläubigerseite. Die ausdrückliche Würdigung durch den Insolvenzverwalter zeigt, dass die Zusammenarbeit nicht nur formal bestand, sondern nach seiner Einschätzung konstruktiv verlief.

Für die Gläubiger ist diese Funktion deshalb bedeutsam, weil ein Insolvenzverfahren mit mehreren hundert Forderungsanmeldungen nicht auf die Interessen einzelner Anspruchsteller reduziert werden kann. Entscheidungen über Verwertung, Verfahrensstrategie und die wirtschaftliche Beurteilung von Maßnahmen betreffen regelmäßig die Gläubigergesamtheit. Ein Gläubigerausschuss ermöglicht es, diese Interessen gebündelt in die Verfahrensbegleitung einzubringen und die Tätigkeit des Insolvenzverwalters fortlaufend zu begleiten.

Parallel führten die saarländischen Strafverfolgungsbehörden Ermittlungen gegen frühere Verantwortliche. Sie bewerteten das Vorgehen als Kapitalanlagebetrug in Form eines Schneeballsystems. Im Jahr 2018 verurteilte das Landgericht Saarbrücken mehrere ehemalige Geschäftsführer zu mehrjährigen Haftstrafen. Damit wurde die strafrechtliche Verantwortlichkeit zentraler Beteiligter bereits Jahre vor dem endgültigen Abschluss des Insolvenzverfahrens aufgearbeitet.

Die zivilrechtliche Aufarbeitung dauerte dagegen deutlich länger. Erst 2023 konnte der Insolvenzverwalter mitteilen, dass nun auch diese Seite des Falls abgeschlossen sei und eine Schlussausschüttung erfolgen könne. Insgesamt werden rund 1,75 Millionen Euro auf 627 angemeldete Forderungen verteilt. Bei Forderungen von knapp neun Millionen Euro ergibt sich eine Quote von 19,6 Prozent.

Bedeutung der Tätigkeit von Rechtsanwalt Jens Reime

Die Erwähnung von Rechtsanwalt Jens Reime in der Mitteilung des Insolvenzverwalters ist vor diesem Hintergrund mehr als eine beiläufige Namensnennung. Reime gehörte dem Gläubigerausschuss an und war damit Teil desjenigen Organs, das die Gläubigerinteressen im Insolvenzverfahren institutionell begleitet.

Seine Funktion bestand nicht darin, die Aufgaben des Insolvenzverwalters zu übernehmen. Die Ermittlung, Sicherung und Verwertung der Insolvenzmasse lag bei Rüdiger Bauch. Der Gläubigerausschuss hatte vielmehr die Aufgabe, diese Tätigkeit aus Gläubigersicht zu begleiten und zu kontrollieren sowie bei wesentlichen Fragen des Verfahrens mitzuwirken. Die Gläubiger erhielten damit neben dem Insolvenzverwalter ein eigenes Gremium, das ihre gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Interessen im Verfahren repräsentierte.

Dass Bauch am Ende des achtjährigen Verfahrens ausdrücklich Rechtsanwalt Jens Reime und Rechtsanwalt Steffen Gründig für die konstruktive Zusammenarbeit dankte, unterstreicht die Bedeutung dieser Begleitung. Gerade bei einem Kapitalanlagefall mit 627 angemeldeten Forderungen, schwierigen Ermittlungen, strafrechtlichen Parallelverfahren und zunächst nur geringen Vermögenswerten kommt einer kontinuierlichen und sachkundigen Kontrolle auf Gläubigerseite erhebliches Gewicht zu.

Für geschädigte Anleger ist diese Verfahrensstruktur besonders relevant, weil die Insolvenzmasse grundsätzlich allen Insolvenzgläubigern gemeinsam zugutekommt. Der Erfolg einzelner Ermittlungs- oder Verwertungsmaßnahmen wirkt sich deshalb unmittelbar auf die Quote aus. Ein Gläubigerausschuss schafft in einem solchen Verfahren einen institutionalisierten Rahmen, in dem die Interessen der Gläubigergesamtheit gegenüber dem Insolvenzverwalter gebündelt wahrgenommen werden können. Die von Bauch hervorgehobene konstruktive Zusammenarbeit mit Reime und Gründig ist damit ein Hinweis darauf, dass die Kontrolle und Begleitung des Verfahrens nicht nur auf dem Papier bestand, sondern über die jahrelange Aufarbeitung hinweg funktionierte und aus Sicht des Insolvenzverwalters zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens beitrug.

Fazit

Das Alphapool-Verfahren endete für die Gläubiger mit einer Insolvenzquote von 19,6 Prozent. Aus knapp neun Millionen Euro angemeldeten Forderungen werden rund 1,75 Millionen Euro ausgeschüttet. Angesichts der schwierigen Ausgangslage und der zunächst geringen vorhandenen Vermögenswerte bewertete Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch dieses Ergebnis ausdrücklich als Erfolg.

Für die Gläubiger war neben der Arbeit des Insolvenzverwalters auch die institutionelle Begleitung durch den Gläubigerausschuss von Bedeutung. Rechtsanwalt Jens Reime nahm dort eine hervorgehobene Funktion auf Gläubigerseite wahr. Er war nicht lediglich anwaltlicher Beobachter, sondern Mitglied eines zentralen Kontroll- und Begleitgremiums des Insolvenzverfahrens. Die ausdrückliche Anerkennung seiner konstruktiven Zusammenarbeit durch den Insolvenzverwalter dokumentiert, dass die Gläubigerinteressen während der langjährigen Aufarbeitung aktiv und fachkundig in das Verfahren eingebunden waren.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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