Gebab - Schiffsfonds

1985 wurde die GEBAB Unternehmensgruppe gegründet. Das Emissionshaus hat sich auf Schiffsfonds spezialisiert und bislang über 100 Schiffsfonds auf den Markt gebracht. Auch Schifffahrtsunternehmen gehören zur GEBAB Gruppe.
In GEBAB-Schiffsbeteiligungen investierten nach Unternehmensangaben bislang über 18.000 Anleger rund 1,6 Mrd. Euro in Schiffsfonds.

GEBAB legte u. a. folgende Schiffsfonds auf:

  • GEBAB Ocean Shipping I
  • GEBAB Ocean Shipping II
  • GEBAB MT Arctic Bay
  • GEBAB MT Arctic Bridge
  • GEBAB GOS I
  • GEBAB GOS
  • GEBAB MS Chicago
  • GEBAB MS Lisbon
  • GEBAB MT Baltic Commander
  • GEBAB MT Baltic Chief
  • GEBAB MT Baltic Captain
  • GEBAB MT Baltic Adonia
  • GEBAB MT Baltic Sea
  • GEBAB MS Luna
  • GEBAB Baltic S
  • GEBAB Baltic Wind + Wave
  • GEBAB MS Buxhai
  • GEBAB MS Nona
  • GEBAB Arctic Breeze + Blizzard
  • GEBAB Jupiter + Janus
  • GEBAB Larentia + Minerva
  • GEBAB MS Buxwave
  • GEBAB MS Buxwind

Schiffsfonds galten lange Zeit als sichere Kapitalanlage. Doch seit der schweren und immer noch anhaltenden Krise der Schifffahrt zeigt sich, dass viele Schiffsfonds in finanzielle Schieflage geraten sind. Anleger von Schiffsfonds, die angesichts der schwierigen Situation um ihr eingesetztes Kapital fürchten, müssen aber nicht tatenlos zuschauen, sondern sollten sich an einen versierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann.
„Die Erfahrung zeigt, dass die Anlageberatung in vielen Fällen fehlerhaft war. Bei einer ordnungsgemäßen Beratung müssen die Anleger auf alle wirtschaftlichen Risiken der Kapitalanlage bis hin zum Totalverlust hingewiesen werden. Ist dies nicht geschehen, spricht man von Falschberatung, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet. Außerdem müssen die Anleger auch über die Rückvergütungen die die Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhalten, aufgeklärt werden“, erklärt Jens Reime, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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