GHF - Gesellschaft für Handel und Finanz mbH

GHF steht für Gesellschaft für Handel und Finanz mbH. Das Emissionshaus GHF legt Fonds in den Bereichen Schifffahrt, Erneuerbare Energie und Spezialimmobilien auf. Im Schifffahrtsbereich arbeitet das Emissionshaus eng mit der Reederei Rigel und der Reederei Alpha Ship zusammen. Nach eigenen Angaben hat die GHF per 31.12.2012 128 Emissionen insgesamt aufgelegt, davon 8 Fonds mit Spezialschiffen.

  • MT „TRAVESTERN"
  • MT „ISARSTERN"
  • MT „WOLGASTERN"
  • MT „WEICHSELSTERN"
  • MT „THEMSESTERN"
  • MT „RHONESTERN"
  • MS „MARS"
  • MS „VENUS"
  • MS „CASTOR"
  • MS „POLLUX"
  • MS „NADIR"
  • MS „ORION"
  • MS „SIRIUS"
  • MS „ZENIT"
  • MS „PEGASUS"
  • MS „TAURUS"
  • MS „NEPTUN"
  • MS „URANUS"
  • MS „POSEIDON"
  • MS „PLUTO"
  • MS „ARIES"
  • MS „VEGA"
  • GHF GLOBAL BULKER 2007 (MS „GLOBAL HELIOS" und MS „GLOBAL HERMES")
  • GHF GLOBAL BULKER II 2008 (MS „GLOBAL HERA" und MS „GLOBAL HESTIA")
  • EIGENKAPITALFONDS GLOBAL BULKER EK I 2008 (MS „GLOBAL HEBE")
  • MS „EURO DISCOVERY" 2008 Shipping GmbH & Co. KG
  • GHF GLOBAL BULKER III 2008 (MS „GLOBAL HEMERA")
  • MT „GASCHEM PHOENIX" 1993 (MT „PHOENIX GAS")

Schiffsfonds galten lange Zeit als sichere Kapitalanlage. Doch seit der schweren und immer noch anhaltenden Krise der Schifffahrt zeigt sich, dass viele Schiffsfonds in finanzielle Schieflage geraten sind. Anleger von Schiffsfonds, die angesichts der schwierigen Situation um ihr eingesetztes Kapital fürchten, müssen aber nicht tatenlos zuschauen, sondern sollten sich an einen versierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann.
„Die Erfahrung zeigt, dass die Anlageberatung in vielen Fällen fehlerhaft war. Bei einer ordnungsgemäßen Beratung müssen die Anleger auf alle wirtschaftlichen Risiken der Kapitalanlage bis hin zum Totalverlust hingewiesen werden. Ist dies nicht geschehen, spricht man von Falschberatung, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet. Außerdem müssen die Anleger auch über die Rückvergütungen die die Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhalten, aufgeklärt werden“, erklärt Jens Reime, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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