Hansa Treuhand – HS BAFFIN ist insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 106684 eingetragenen Schiffahrts-Gesellschaft "HS BAFFIN" mbH & Co. KG, An der Alster 9, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 101772 eingetragene Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft "HS BAFFIN" mbH, An der Alster 9, 20099 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Ebel ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt (Amtsgericht Hamburg, Az.: 67a IN 408/16).

Gründung:

Das im Jahr 2015 gebaute 5.000 TEU Containerschiff wurde 2002 als Fonds aufgelegt. Es gehört zu Hansa Treuhand. Diese ist ein rund um die Schifffahrt tätiges Unternehmen. Im Jahre 1983 gegründet, hat sich die Hansa Treuhand auf Schiffsbeteiligungen spezialisiert. Das Emissionshaus hat nach eigenen Angaben 4,6 Milliarden Euro in über 100 Schiffe, vier Flugzeuge und zwei Private Equity-Fonds investiert. Die aktive Flotte besteht aus mehr als 50 Schiffen.

Als Initiator für Schiffsbeteiligungen verfolgt das Unternehmen nach eigenen Angaben einen ganzheitlichen Ansatz. Danach betreut die Hansa Treuhand die Projekte von der Planung und Auftragsvergabe an die Werften, über die Bereederung und Befrachtung bis hin zum Verkauf.

Seit Frühjahr 2006 gehört die Hansa Treuhand zur Hansa Treuhand Holding AG, die als geschäftsführende Holding der operativen Gesellschaften der Hansa Treuhand Gruppe realisiert wurde und als Dachgesellschaft steht.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 63.195.158,48 € davon 62.495.945,93 € durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

In 2014 wurde die Jahrespflichttilgung in Höhe von TUS-$ 4.067 ausgesetzt. Gemäß Nachtrag Nr. 1 zum Darlehensvertrag hat die Bank die Tilgungen zum 22.01.14; 22.04.14 und 22.07.14 von insg. TUS-$ 3.050 bis zum Ende der Darlehenslaufzeit gestundet. Die Stundungen stehen noch unter Gremienvorbehalt. In 2015 ist geplant, drei Quartalstilgungen auszusetzen. In 2016 ist geplant, zwei Quartalstilgungen auszusetzen. Die weiteren Tilgungsaussetzungen sind bei der Bank beantragt. Die Commerzbank gewährte ein EK­Zwischenfinanzierungsdarlehen über TUS-$ 13.880, das spätestens ein Jahr nach Ablieferung des Schiffes getilgt werden musste. Mit Nachtrag Nr. 1 vom 23.10.2014 wurde die Laufzeit um ein Jahr bis zum 31.10.2015 verlängert. Die Rückzahlung ist jedoch in 2016 geplant. Die weitere Laufzeitverlängerung wird derzeit mit der Bank verhandelt. Zur Rückführung der EK-Zwischenfinanzierung (TUS-$ 13.880) zzgl. gestundeter Zinsen (TUS-$ 179) in 2016 ist die Aufnahme eines Darlehens von der Hermann Ebel Schiffahrts Holding GmbH & Co. KG (T€ 12.000) geplant. Zur Stärkung der Liquidität hatte die Hermann Ebel Schiffahrts Holding GmbH & Co. KG der Gesellschaft bislang zinslose Darlehen in Höhe von insgesamt T€ 600 gewährt.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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