Hansa Treuhand „MT CHALEUR BAY“ ist insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Unter dem Az. 8 IN 239/16 hat das Amtsgericht Reinbek, in dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Verwaltung Schiffahrtsgesellschaft "MT Chaleur Bay" GmbH, Ballindamm 6, 20095 Hamburg, vertr. d.d. GF. Peter Rieck, Buchtallee 19, 21465 Reinbek, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 88393, wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren gem. §§ 2, 3, 11, 16 ff., 27, 32 InsO eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird gem. § 27 InsO ernannt: Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg

Gründung:

Bei der Chaleur Bay handelt es sich um einen Panamax- Rohöltanker mit 71.345 tdw, gebaut 2000 und übergebn im Jahr 2003 gehört das Tankerschiff zum 1999 gegründeten Emissionshaus Hansa Hamburg Shipping International GmbH & Co. KG. Seitdem konnte das Unternehmen 34 öffentliche Beteiligungsangebote und Private Placements mit einem Gesamtvolumen von fast EUR 1,3 Mrd. platzieren.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 ist von den Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 9.334 (Vorjahr: TEUR 9.948) ein Betrag von 2.411 (Vorjahr: TEUR 1.113) binnen eines Jahres fällig. Für einen Betrag von 6.923 TEUR (Vorjahr: TEUR 8.835) beträgt die Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von 8.331 TEUR (Vorjahr: TEUR 9.241) mit Schiffshypotheken sowie Abtretungen besichert.
Im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft geht die Geschäftsführung davon aus, dass in den Jahren 2015 und 2016 alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können und die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gegeben ist. Sie stützt sich dabei auf folgende umgesetzte bzw. geplante Maßnahmen zur Stärkung der Liquidität.
Die Liquidität für 2015 und 2016 soll insbesondere dadurch sichergestellt werden, dass die Laufzeiten des Schiffshypothekendarlehens sowie des Kontokorrentkredits verlängert werden. In diesem Zusammenhang wurde in 2014 ein Sanierungskonzept durch die Geschäftsführung erarbeitet, welches die zuvor genannten Punkte berücksichtigt. In dem Sanierungskonzept 2014 geht die Geschäftsführung der Gesellschaft davon aus, dass die Laufzeit des Schiffshypothekendarlehens sowie die des Kontokorrentkredits über 2016 hinaus verlängert wird. Der Liquiditätsbedarf der Klassedockung 2015 soll u.a. durch die zweckgebundene Erhöhung der Kontokorrentlinie bis 2016 gedeckt werden. Darüber hinaus hat sich der Vertragsreeder bereit erklärt, bei Notwendigkeit ein weiteres zweckgebundenes Gesellschafterdarlehen zur Verfügung zu stellen.
Die Geschäftsführung rechnet damit, dass die Eckpunkte des Sanierungskonzeptes 2014 sowie die Maßnahmen zur Finanzierung des Klassedockung 2015 erfolgreich umgesetzt werden, so dass die Gesellschaft damit in der Lage sein wird, ihre erwarteten finanziellen Verpflichtungen zu begleichen. Sollte die Laufzeitverlängerungen unter den bestehenden Strukturen nicht erfolgen geht die Geschäftsführung davon aus, dass eine Umfinanzierung unter sonst gleichen Bedingungen erfolgen wird….

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
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Tel.: 03591 / 2996-133
Fax: 03591 / 2996-144
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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