Hansa Treuhand Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG - MS Primus insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Über das Vermögen der Schifffahrts- Gesellschaft MS „PRIMUS“ mbH & Co. KG, Willinghusener Straße 5 b, 22113 Oststeinbek (AG Lübeck, HRA 7834), vertreten durch die Verwaltungs- Schifffahrts-Gesellschaft MS „PRIMUS“ mbH, Willinghusener Straße 5 b, 22113 Oststeinbek, vertreten durch Dr. Thomas Bister- Füsser, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe, (Geschäftsführer), ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tobias Brinkmann, Kanzlei Brinkmann & Partner, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, Tel.: 040/226677, Fax: 040/22667888 AG Lüneburg; Az.: 56 IN 24/16).

Gründung:

Die KG wurde 1983 gegründet. Das Unternehmen hat im Laufe seiner Geschichte die Geschäftsbereiche im Bezug auf Schiffe wesentlich ausgebaut. Unter anderem wurde 1987 zusammen mit dem Reeder Frank Leonhardt die Leonhardt & Blumberg Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG gegründet, sodass die Bereederung ebenfalls unter dem Dach der Treuhand geführt wird. Ebenso ging es 2000 mit dem Bereich Chartering. Die vielen Umstrukturierungen und Zukäufe der Treuhand führten im Jahr 2006 zur Gründung der Hansa Treuhand Holding AG (Hans Treuhand-Gruppe). Die Hansa Treuhand-Gruppe vereint seit dem die Segmente Reederei, Touristik, Schiffbau sowie Emission und Consulting.

Das 2.078 TEU- Schiff MS Primus wurde 1995 zur Beteiligung angeboten. Mindestens 15.000 Euro waren aufzubringen um Ausschüttungen zu erhalten. Aufgrund des schlechten Marktumfeldes seit 2009 und des niedrigen Charterratenniveaus benötigte die Gesellschaft im Jahr 2012 zusätzliches Kapital i.H.v. ca. 1,11 Mio. EUR, das die Gesellschafter im Rahmen eines Betriebsfortführungskonzeptes bereitgestellt haben. Es lag vor dem Insolvenzantrag ein gefasster aber nicht ausgeführter Verkaufsbeschluss vor.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 wurden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von Euro 901.129,36 sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 25.858,39 ausgewiesen. Pfandrechte oder Sicherungen durch Schiffshypotheken bestanden nicht. In 2014 hat die Berenberg Bank einen Betriebsmittelkredit i. H. v. T€ 1.000 zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung der Liquidität hat die Gesellschaft die als unverzinsliche Darlehen gewährten Liquiditätsausschüttungen i. H. v. insgesamt 60 % in 2012 gekündigt und einen Teilbetrag i. H. v. T€ 1.106 (7 %) zurückgefordert. Davon sind per 31. Dezember 2014 noch T€ 112 ausstehend. In Höhe von T€ 7.764 wurde eine Forderung bilanziert. Der nicht zurückgeforderte Betrag wurde abgezinst.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

 

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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