Insolvenz der Schiffahrts-Gesellschaft MS „BELLA“ mbH & Co. KG : Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Über das Vermögen der Schiffahrts-Gesellschaft MS „BELLA“ mbH & Co. KG, Willinghusener Weg 5b, 22113 Oststeinbek (AG Lübeck, HRA 8101 HL), vertr. d.: 1. Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft MS „BELLA“ mbH, (Komplementärin), vertr. d.: 1.1. Dr. Thomas Bister-Füsser, Schillerstr. 8, 21423 Winsen/Luhe, (Geschäftsführer), ist am 26.09.2016 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, c/o White & Case, Valentinskamp/EMPORIO 70, 20355 Hamburg (Amtsgericht Lüneburg Az. 46 IN 82/16).

Gründung:

Das 2001 gebaute 2.674 TEU Containerschiff gehört zu Hansa Treuhand Gesellschaft. Das Emissionshaus Hansa Treuhand bringt seit 1983 Schiffsfonds auf den Markt. Insgesamt wurden bislang über 100 Schiffsfonds, 2 Private-Equity-Fonds und 4 Flugzeugfonds aufgelegt. Seit 1987 bietet die Hansa Treuhand auch Reederei-Dienstleistungen. Jedoch haben sich durch die Schifffahrtskrise, die seit Ende 2011 die Transportschifffahrt fest im Griff hält, die Aussichten für Schiffsfonds getrübt. Die aktuelle Krisensituation ist für Anleger, die in Schiffsfonds investierten ein Grund zur Sorge. Insbesondere für jene, die ihre Schiffsbeteiligung durch einen Kredit finanzierten. Im schlimmst möglichen Fall droht ihnen neben dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals auch die weitere Bezahlung des Darlehens.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 6.643.140,14 €. Davon 6.445.843,50 € gegenüber Kreditinstituten. Zur Sicherstellung der Liquidität hat die Gesellschaft die als unverzinsliche Darlehen gewährten Liquiditätsausschüttungen in 2013 gekündigt und einen Teilbetrag i. H. v. T€ 2.062 (T€ 1.375 fällig in 2013 und T€ 687 fällig in 2014) zurückgefordert.

Die finanzierende Bank hat der Gesellschaft eine Kreditlinie in Form eines Keilkredites in Höhe von maximal TUSD 3.958 eingeräumt. Der Keilkredit konnte immer dann in Anspruch genommen werden, wenn die eigenen Mittel der Gesellschaft nicht ausreichten, die Plantilgung in Höhe von TUSD 384 je Quartal zu leisten. Durch die Einräumung der Keilkreditlinie konnte eine Neuordnung der Gesamtfinanzierung mit daraus resultierenden wesentlich höheren Finanzierungkosten vermieden werden. Ab dem Kalenderjahr 2012 konnte dieser Keilkredit in Höhe von max. TUSD 87 je Quartal in Anspruch genommen werden. Mit Addendum Nr. 3 vom 14. Januar 2014 konnte mit der Bank eine Einigung über die mögliche Stundung von zwei weiteren Quartalstilgungen erzielt werden. Im Gegenzug wurde die Inanspruchnahme des Keilkredites auf die Höhe von TUSD 3.179 begrenzt.

Zur Sicherstellung der Liquidität wurde auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 28. April 2015 ein Betriebsfortführungskonzept beschlossen, welches Kapitaleinzahlungen der Gesellschafter in Höhe von rund T€ 2.700 vorsieht. Hieraus soll der Kapitaldienst aus den Schiffshypothekendarlehen sichergestellt werden. Außerdem soll eine Tilgungsstreckung des Keilkredites erfolgen. Für eine erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes sind die vollständige Kapitaleinzahlung sowie die Zustimmung der Tilgungsstreckung der finanzierenden Bank erforderlich.  Das Sachanlagevermögen (Seeschiff) wurde im Jahr 2013 bis auf den Schrottwert in Höhe von T€ 1.128 abgeschrieben.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

 

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

 

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen
Tel.: 03591 / 2996-133
Fax: 03591 / 2996-144
Mail: info@rechtsanwalt-reime.de

 

 

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
VCF Card downloaden

Artikel als PDF downloaden

Zurück