Insolvenz der Schiffahrts-Gesellschaft MS „BRAVO“ mbH & Co. KG: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Über das Vermögen der Schiffahrts-Gesellschaft MS „BRAVO“ mbH & Co. KG, Willinghusener Weg 5b, 22113 Oststeinbek (AG Lübeck, HRA 7995 HL), vertr. d.: 1. Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft MS „BRAVO“ mbH, (Komplementärin), vertr. d.: 1.1. Dr. Thomas Bister-Füsser, Schillerstr. 8, 21423 Winsen/Luhe, (Geschäftsführer), ist am 26.09.2016 um 13:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, c/o White & Case, Valentinskamp/EMPORIO 70, 20355 Hamburg (Amtsgericht Lüneburg, 28.09.2016, Az. 46 IN 81/16).

Gründung:

Das 2001 gebaute 2.674 TEU Containerschiff gehört zu Hansa Treuhand. Die KG wurde 1983 gegründet. Das Unternehmen hat im Laufe seiner Geschichte die Geschäftsbereiche im Bezug auf Schiffe wesentlich ausgebaut. Unter anderem wurde 1987 zusammen mit dem Reeder Frank Leonhardt die Leonhardt & Blumberg Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG gegründet, sodass die Bereederung ebenfalls unter dem Dach der Treuhand geführt wird. Ebenso ging es 2000 mit dem Bereich Chartering. Die vielen Umstrukturierungen und Zukäufe der Treuhand führten im Jahr 2006 zur Gründung der Hansa Treuhand Holding AG (Hans Treuhand-Gruppe). Die Hansa Treuhand-Gruppe vereint seit dem die Segmente Reederei, Touristik, Schiffbau sowie Emission und Consulting.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 5.148.133,79 €. Davon sind 4.904.206,81 € Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gesichert durch Schiffshypothek.

Zur Sicherstellung der Liquidität wurde auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 9. August 2013 ein zweites Fortführungskonzept (BFK II) durch die Gesellschafter beschlossen. Insgesamt benötigt die Gesellschaft zusätzliche Liquidität in Höhe von TEUR 2.211 (-12,3 % bezogen auf das Kommanditkapital). Bis zum 20. September 2013 wurden freiwillige Einzahlungen in Höhe von TEUR 1.800 geleistet, davon rd. TEUR 1.428 als Kapitalerhöhung und rd. TEUR 372 als freiwillige Rückzahlung der Ausschüttungen. Damit ist das BFK II zustande gekommen. In der zweiten Stufe wurde der Differenzbetrag in Höhe von TEUR 411 als Rückforderung der darlehensweise gewährten Liquiditätsausschüttungen gegenüber allen Gesellschaftern eingebracht.

Die finanzierende Bank hat der Gesellschaft eine Kreditlinie in Form eines Keilkredites in Höhe von maximal TUSD 3.714 eingeräumt. Der Keilkredit konnte immer dann in Anspruch genommen werden, wenn die eigenen Mittel der Gesellschaft nicht ausreichten, die Plantilgung in Höhe von TUSD 384 je Quartal zu leisten. Durch die Einräumung der Keilkreditlinie konnte eine Neuordnung der Gesamtfinanzierung mit daraus resultierenden wesentlich höheren Finanzierungskosten vermieden werden. Mit Addendum Nr. 5 vom 14. Januar 2014 konnte mit der Bank eine Einigung über die mögliche Stundung von drei weiteren Quartalstilgungen erzielt werden. Im Gegenzug wurde die Inanspruchnahme des Keilkredites auf die Höhe von TUSD 2.762 begrenzt.

Zur Sicherstellung der Liquidität wurde auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 28. April 2015 ein Betriebsfortführungskonzept beschlossen, welches Kapitaleinzahlungen der Gesellschafter in Höhe von rund T€ 3.600 vorsieht. Hieraus soll der Kapitaldienst aus den Schiffshypothekendarlehen sichergestellt werden. Außerdem soll eine Tilgungsstreckung des Keilkredites erfolgen. Für eine erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes sind die vollständige Kapitaleinzahlung sowie die Zustimmung der Tilgungsstreckung der finanzierenden Bank erforderlich.

Per 31. Dezember 2014 ist das Schiff bis auf den Schrottwert abgeschrieben.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen
Tel.: 03591 / 2996-133
Fax: 03591 / 2996-144
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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