Harren & Partner - MS Panagia insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Das Amtsgericht Bremen hat Rechtsanwalt Tim Bayer, Domshof 18-20, 28195 Bremen, zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die Fondgesellschaft MS PANAGIA (Az.: 509 IN 23/15) bestellt. Der Antrag wurde durch die vertretenden Geschäftsführer Dr. Martin Harren und Daniel Koch gestellt.

Gründung:

Aus dem Hause Harren & Partner wurden in den Jahren 2004 und 2005 die beiden Mehrzweckfrachter MS PANTANAL und MS PANAGIA als Private Placements vertrieben. Kapitän und Dipl.-Kfm. Peter Harren gründet 1989 mit dem Ankauf seines ersten Schiffes sein eigenes Schifffahrtsunternehmen. Seit dem bietet Harren & Partner Investitionen im Schiffsmarkt an und wächst stetig. Die Unternehmensstruktur ist darauf ausgelegt, sämtliche Dienstleistungen rund um den Schiffsbetrieb aus einer Hand anzubieten bis zu den Schiffsbeteiligungen. Dies bedeutet, dass die Reedrei-Gruppe vom Schiffsneubau bis zur Verschrottung alles im eigenen Haus managet. Zahlen und Fakten: 54 platzierte Fonds, 361 Mio. Euro Eigenkapital investiert, rund 3.542 Anleger. Im Jahr 2013 eröffnet Harren & Partner eine erste Außenstelle in Istanbul. Das Unternehmen beschäftigt 160 Mitarbeiter sowie 1.800 Besatzungsmitglieder.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 wird nicht von einer auf Dauer angelegten Fortführung der Gesellschaft ausgegangen. Es werden Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 6.660.230,27 ausgewiesen. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 58.737,69 enthalten. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Von den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt EUR 5.698.409,79 durch eine Schiffshypothek gesichert.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

 

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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