KGAL Schiffsfonds

1968 wurde der Finanzdienstleister KGAL GmbH & Co. KG gegründet. Die Commerzbank (45%), die Bayern LB (30%), die HASPA Finanzholding (15%) und Sal. Oppenheimer (10%) halten Anteile an der KGAL. Seit 2003 zählen auch geschlossene Schiffsfonds zum Angebot der KGAL, von denen einige aber schon Insolvenz anmelden mussten. KGAL investiert u.a. auch in so genannte Panamax-Schiffe, die aufgrund ihrer geringen Größe und Tiefgangs auch den Panama-Kanal befahren können. Die Wasserstraße wird jedoch ausgebaut, so dass auf die Panama-Schiffe massive Konkurrenz zukommen dürfte.

KGAL SeaClass 5
KGAL SeaClass 6
KGAL SeaClass 9
KGAL SeaClass 10
KGAL SeaClass 11


Schiffsfonds galten lange Zeit als sichere Kapitalanlage. Doch seit der schweren und immer noch anhaltenden Krise der Schifffahrt zeigt sich, dass viele Schiffsfonds in finanzielle Schieflage geraten sind. Anleger von Schiffsfonds, die angesichts der schwierigen Situation um ihr eingesetztes Kapital fürchten, müssen aber nicht tatenlos zuschauen, sondern sollten sich an einen versierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann.
„Die Erfahrung zeigt, dass die Anlageberatung in vielen Fällen fehlerhaft war. Bei einer ordnungsgemäßen Beratung müssen die Anleger auf alle wirtschaftlichen Risiken der Kapitalanlage bis hin zum Totalverlust hingewiesen werden. Ist dies nicht geschehen, spricht man von Falschberatung, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet. Außerdem müssen die Anleger auch über die Rückvergütungen die die Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhalten, aufgeklärt werden“, erklärt Jens Reime, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.
Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
VCF Card downloaden

Artikel als PDF downloaden

Zurück