Der Fragebogen kann direkt online ausgefüllt und am Ende versendet werden, sofern der “SENDEN“-Button angezeigt wird.
Hinweis: Diese Option wird durch einige Browser leider nicht unterstützt. Aktuelle Version des Adobe-Reader ist erforderlich! Zwischenspeichern nicht vergessen!
Selbstverständlich kann der Fragebogen auch ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder Fax an uns versendet werden.
Meine Tätigkeitsbereiche habe ich Ihnen unter Ausnutzung bisheriger Erfahrungen für die Gebiete des Kapitalmarkt- und Bankrechtes informativ zusammenstellen können.
Das Kapitalanlage- und Bankrecht sind Rechtsgebiete, welche durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt sind. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören:
Verordnung über Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen (PfandbrMündSV),
Pfandbriefgesetz (Pfandbriefgesetz),
Scheckgesetz (ScheckG),
Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG),
Verkaufsprospektgesetz( VerkProspG),
Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VVR),
Wechselgesetz (WG),
Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDverOV),
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und
Wertpapierprospektgesetz (WpPG).
Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer. Hierzu gehören Privatpersonen und Firmen, Anleger, Banken, Berater / Vermittler und Prospektherausgeber.
Ich vertrete Sie als Anwalt für Bankrecht & Versicherungsrecht bei Kiel
Die Versicherung zahlt nicht? Betroffen vom Insolvenzskandal oder einer Internetabzocke?
Dann biete ich Ihnen gern meine rechtliche Unterstützung als Anwalt im Tätigkeitsbereich Kapitalmarktrecht sowie bei Streitigkeiten mit der Versicherung an. Die Vertretung von Klienten übernehme ich in ganz Deutschland – besonders auch für Klagen im Bank- und Versicherungsrecht im Raum Kiel.
Anwalt für Versicherungsrecht
Als Anwalt für Versicherungsrecht vertrete ich die Belange der Versicherungsnehmer. Ein Interessenskonflikt bei der Mandatsübernahme ist infolge dessen ausgeschlossen. Im Sinne meiner Klienten fokusiere ich mich auch als Versicherungsanwalt bei Kiel auf die Rechte der Versicherten.
Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2015
Meine jahrelange Kompetenz im Tätigkeitsbereich Versicherungsrecht habe ich 2015 durch die Spezialisierung zum Fachanwalt erweitern können. Um den Fachanwaltstitel zu erreichen sind jedoch nicht nur jahrelange Kompetenz, sondern besonders auch zusätzliche Grundlagen zu erfüllen. Hierzu gehören zahlreiche Nachweise gerichtlicher Verfahren und Erfolge.
Bei einem Streitigkeiten mit der Versicherung können Sie beruhigt auf meine Kompetenz vertrauen, wenn Sie Ihren Anspruch prüfen oder auch Geld einklagen möchten.
Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagen
Ähnlich der Mandatsübernahme von Klienten im Versicherungsrecht, werde ich auch im Tätigkeitsbereich Bankrecht als Anwalt bei Kiel für Sie tätig. Denn in ganz Deutschland kommt es ***nahezu** täglich zur Falschberatung durch Banken oder Investmentanbieter. Insofern Sie hiervon ebenfalls betroffen sind und Ihr Geld zurück fordern möchten, biete ich Ihnen gern meine rechtliche Unterstützung als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Raum Kiel an.
Um eine Widerruf oder Geld Rückforderung zu erwirken, reicht oft schon ein minimaler Fehler im Anlagevertrag. Durch meine Kompetenz als Anwalt für Kapitalanlagen weiß ich, worauf hier exakt zu achten ist.
Aber auch als Anwalt für Sammelklagen im Betrug bei Kapitalanlage bin ich gern Ansprechpartner für Aktieninhaber in ganz Deutschland.
Egal, ob Sie meine rechtliche Unterstützung beim Geld einklagenoder einem Widerruf suchen – Vertrauen Sie auf meine Kompetenz und vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 03591 299 61 33. Gern vertrete ich Ihr Recht im Raum Kiel: