Der Lloyd Fonds MS Scandia ist pleite: Was ist zu tun?

Aktuelles:

Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 92664 eingetragenen MS "Scandia" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, An der Alster 45, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 52096 eingetragene Verwaltung MS "Scandia" Schiffahrtsgesellschaft mbH, An der Alster 45, 20099 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Staats wurde wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 06.09.2013 das Insolvenzverfahren (67c IN 321/13) eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Burckhardt Reimer, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg. So wurde auch unter anderem angeordnet, dass Forderungen der Insolvenzgläubiger  bis zum 25.10.2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden sind. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Montag, 18.11.2013, 09:55 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Hintergründe:
Die Eröffnung erfolgte aufgrund des am 22.08.2013 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Damit haben die Lloyd-Schiffsfonds erneut eine Pleite zu verkraften.  Wie der  fondstelegramm berichtete, waren die Erwartungen des Frachters schon seit längerer Zeit deutlich hinter den prospektierten Erwartungen zurückgeblieben.  Mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens droht den Kapitalanlegern aber nun der Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals. Ist noch was zu retten?
Ausweg aus dem Totalverlust?

Auf Grund seiner langjährigen Erfahrung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen kann Rechtsanwalt Reime den Schiffsfondanlegern Mut machen. In vielen Fällen kann zumindest ein Teil des Geldes, unter Umständen sogar die volle Einlage nebst entgangenem Gewinn zurückerlangt werden. Hier ist jeder Einzelfall genau zu überprüfen. Oftmals wurden aber hinsichtlich der Anlageberatung Fehler gemacht. So wurde oft unzureichend über den spekulativen Charakter einer Schiffsfondbeteiligung und deren fehlender Eignung als Altersvorsorge aufgeklärt. Oder es wurden die tatsächlich anfallenden Kosten, Rückvergütungen und Provisionen nicht deutlich gemacht, so dass gar nicht ersichtlich war, wie wenig des Anlegergeldes wirklich in das „Schiff“ investiert wurde. Viele weitere Fehler sind möglich, womit eine Schadenersatzklage erfolgreich durchgesetzt werden könnte.

Sollten Anleger sich jetzt angesprochen fühlen, ihre Beteiligung durch einen unabhängigen Berater überprüfen lassen zu wollen und gegebenenfalls etwas tun zu wollen, um ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten, können Sie uns gerne ansprechen. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Oder downloaden Sie unseren Fragebogen für Kapitalanleger.

Mehr Informationen:   
www.schiffsfonds-schadenhilfe.de
www.rechtsanwalt-reime.de

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
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