Lloyd Fonds AG – MS Wehr Weser insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MS „Wehr Weser“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, AG Hamburg HRA 96010, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltung MS „Wehr Weser“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch, Schmiedestr. 11, 25899 Niebüll, ist das Insolvenzverfahren angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Altern. InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt (AG Niebüll, Az.: 5 IN 16/16).

Gründung:

Die MS Wehr Weser wurde im Jahre 2001 von dem Emissionshaus Lloyd Fonds AG als geschlossener Schiffsfonds aufgelegt. Gegen eine Mindestbeteiligung von Euro 15.000 wurden Ausschüttung in Höhe von 9% p.a. ab dem Jahr 2002, bis auf 16 % p.a. steigend angegeben. Dem Insolvenzverfahren vorausgegangen waren Verhandlungen mit der finanzierenden Bank. Das 2.524 TEU- Containerschiff wurde 2001/ 2202 zur Beteiligung angeboten, wobei 23 Millionen Euro Anlegerkapital zusammenkamen. Bis 2007 flossen davon zunächst 44% an Auszahlungen, im Rahmen von Restrukturierungsprogrammen wurden jedoch 39% wieder zurückgeführt.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von Euro 10.747.287,89 sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 674.766,47. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind TUSD 8.077 Verbindlichkeiten aus Schiffshypothekendarlehen enthalten. Vorsorglich weist die Geschäftsführung darauf hin, dass die Liquiditätslage der Gesellschaft aufgrund der niedrigen Charterraten angespannt ist und deswegen die zukünftige Zahlungsfähigkeit und der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet sind. Die Unternehmensfortführung hängt wesentlich davon ab, ob die finanzierenden Banken einer veränderten Tilgungsstruktur zustimmen und ob die gekündigten, als unverzinsliche Darlehen gewährten Auszahlungen durch die Gesellschafter in ausreichender Höhe zurückgezahlt werden.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen
Tel.: 03591 / 2996-133
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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