Lloyd Fonds – Insolvenz der MS Wehr Koblenz: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Über das Vermögen der MS “Wehr Koblenz“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, AG Hamburg HRA 93924, Geschäftszweig: Erwerb und Betrieb des Containerschiffs MS „“WEHR KOBLENZ“, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltung MS “Wehr Koblenz“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll. Die Schuldnerin, wird heute am 19.07.2016 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Schuldnerantrag das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt: Rechtsanwalt Dr. Tobias Brinkmann, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg.

Gründung:

Im Jahre 2001 wurde die MS Wehr Weser von dem Emissionshaus Lloyd Fonds AG als geschlossener Schiffsfonds aufgelegt. Es handelt sich um ein 1.730-TEU-Containerschiff , an dem sich mit mindestens 15.000 €uro beteiligt werden konnte. Bereits einige Jahre später kämpft sie um ihr Überleben. Die Schifffahrtsbranche befindet sich bekanntlich zurzeit in großer Seenot, bereits einige Schiffsfonds mussten Insolvenz anmelden, andere versuchen ihre Liquiditätsschwierigkeiten durch Sanierungskonzepte zu überwinden. So auch die MS Wehr Weser Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG (MS Wehr Weser) der Lloyd Fonds AG. Das Sanierungskonzept der Geschäftsführung der MS Wehr Weser zur Verhinderung der Insolvenz sah vor, dass Anleger bereits bezahlte Ausschüttungen an die MS Wehr Weser zurückzahlen müssen. Diese „Ausschüttungen“ könnten laut Geschäftsführung der Lloyd Fonds AG zurückgefordert werden, da sie keine echten Gewinne der MS Wehr Weser darstellten, sondern nur Liquiditätsüberschüsse, die bei einem Liquiditätsengpass zurückgefordert werden könnten. Zudem stundete die Bank die planmäßige Tilgung.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Die Bilanz zum 31.12.2014 weist einen Jahresfehlbetrag von 379.882,08 Euro, sowie bestehende Verbindlichkeiten in Höhe von 3.041.863,74 Euro aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten hauptsächlich Kursverluste in Höhe von TEUR 59 (Vj.: TEUR 36) welche den  viel geringeren Kurserträgen in Höhe von TEUR 22 (Vj.: TEUR 212) gegenüberstehen. Der Posten nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Fehlbeträge in Höhe von 1.878.598,77 Euro beinhaltet Entnahmen und Verlustanteile der Kommanditisten, die nicht durch Einlagen gedeckt sind.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

 

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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