Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsbereiche habe ich Ihnen unter Ausnutzung bisheriger Erfahrungen für die Gebiete des Kapitalmarkt- und Bankrechtes informativ zusammenstellen können.



Das Kapitalanlage- und Bankrecht sind Rechtsgebiete, welche durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt sind. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören:

  • AGB – Banken,
  • AGB – Sparkassen,
  • Aktiengesetz (AktG),
  • Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (AltZertG),
  • Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG),
  • Anteilsklassenverordnung (AnteilsklassenVO),
  • Auslandsinvestmentgesetz (AuslandInvestmG),
  • Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG),
  • Bilanzkontrollgesetz (BilKoG),
  • Börsengesetz (BörsG),
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Bundesbankgesetz (BBankG),
  • Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG),
  • Derivateverordnung,
  • EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ESAG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW),
  • Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG),
  • Finanzanalyseverordnung ( FinanzanalyseVO),
  • Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG),
  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • GmbH-Gesetz (GmbhG),
  • Hedgefonds / Investmentgesetz (InvG),
  • Handelsgesetzbuch (HGB),
  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG),
  • Investmentmeldeverordnung (InvestmentmeldeVO)
  • Gesetz über Kapitalanlagen (KAGG),
  • Kapitalanleger - Musterverfahrensgesetz (KapMuG),
  • Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG),
  • Kreditwesengesetz (KWG),
  • Markets in Financial Instruments (MiFID),
  • Verordnung über Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen (PfandbrMündSV),
  • Pfandbriefgesetz (Pfandbriefgesetz),
  • Scheckgesetz (ScheckG),
  • Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG),
  • Verkaufsprospektgesetz( VerkProspG),
  • Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VVR),
  • Wechselgesetz (WG),
  • Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDverOV),
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und
  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer. Hierzu gehören Privatpersonen und Firmen, Anleger, Banken, Berater / Vermittler und Prospektherausgeber.


Ich vertrete Sie als Rechtsanwalt für Bankrecht & Versicherungsrecht in der Nähe von Mönchengladbach

Die Versicherung zahlt nicht? Betroffen vom Insolvenzskandal oder einer Internetabzocke?

Dann biete ich Ihnen gern meine Sofort-Hilfe als Rechtsanwalt in Sachen Kapitalmarktrecht sowie bei Versicherungsstreit an. Die Vertretung von Kunden übernehme ich bundesweit – vor allem auch für Klagen im Bank- und Versicherungsrecht im Großraum Mönchengladbach.

Anwalt für Versicherungsrecht

Als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht vertrete ich die Belange der Versicherungsnehmer. Ein Interessenskonflikt bei der Rechtsvertretung ist angesichts dessen ausgeschlossen. Im Sinne meiner Kunden fokusiere ich mich auch als Versicherungsanwalt in der Nähe von Mönchengladbach auf die Rechte der Versicherten.

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2015

Meine jahrelange Kompetenz in Sachen Versicherungsrecht habe ich 2015 durch die Zertifizierung zum Fachanwalt ergänzen können. Um den Fachanwaltstitel zu bekommen sind jedoch nicht nur jahrelange Kompetenz, sondern vor allem auch zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu gehören unterschiedliche Nachweise gerichtlicher Verfahren und Erfolge.

Bei einem Versicherungsstreit können Sie beruhigt auf meine Kompetenz vertrauen, wenn Sie Ihren Anspruch prüfen oder auch Geld einklagen mögen.

Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagen

Ähnlich der Rechtsvertretung von Kunden im Versicherungsrecht, werde ich auch in Sachen Bankrecht als Rechtsanwalt in der Nähe von Mönchengladbach für Sie tätig. Denn bundesweit kommt es ***nahezu** täglich zur Falschberatung durch Banken oder Investmentanbieter. Falls Sie hiervon ebenso betroffen sind und Ihr Geld zurück fordern mögen, biete ich Ihnen gern meine Sofort-Hilfe als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Großraum Mönchengladbach an.

Um eine Kündigung oder Geld Rückforderung zu erwirken, reicht oft schon ein kleiner Fehler im Anlagevertrag. Durch meine Kompetenz als Anwalt für Kapitalanlagen weiß ich, worauf hier genau zu achten ist.

Aber auch als Rechtsanwalt für Klagewellen im Anlagebetrug bin ich gern Ansprechpartner für Aktionäre bundesweit.

Egal, ob Sie meine Sofort-Hilfe beim Geld einklagen oder einem Widerruf brauchen – Vertrauen Sie auf meine Kompetenz und vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Rechtsanwaltskanzlei unter 03591 299 61 33. Gern vertrete ich Ihr Recht im Großraum Mönchengladbach: