MS Stadt Hamburg: Anleger einigt sich mit Insolvenzverwalter

Ein Anleger der MS Stadt Hamburg T + H Schiffahrts GmbH & Co. KG, welcher vom Insolvenzverwalter wegen der Rückzahlung von Ausschüttungen belangt wurde, einigte sich im Rahmen von außergerichtlichen Verhandlungen durch die Kanzlei Reime mit dem Insolvenzverwalter auf eine auf zwei Raten aufgeteilte Rückzahlung.

Der Fall

Ein Anleger beteiligte sich mit einem Betrag in Höhe von 400.000 € an der MS Stadt Hamburg T + H Schiffahrts GmbH & Co. KG. Im Laufe der Beteiligung erhielt er Ausschüttungen von über 130.000 €. Der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter der Beteiligungsgesellschaft forderte den Anleger aus diesem Grund auf, einen Betrag in Höhe von über 90.000 € innerhalb von zwei Wochen zurückzuzahlen.
Nach außergerichtlichen Verhandlungen einigte sich der Anleger mit dem Insolvenzverwalter, dass ein erster Betrag in Höhe von 50.000 € innerhalb von einem Monat und der Restbetrag nach weiteren sechs Monaten zu zahlen sei.

Folgen

Aufgrund der häufigen Insolvenzen der Schiffsfonds werden Anleger immer öfter von Insolvenzverwaltern zur Rückzahlung ihrer erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. Bei großen Summen stehen Anleger dann oft vor Zahlungsschwierigkeiten.
Nach Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht besteht, wie oben dargelegt, immer wieder die Möglichkeit, eine gesonderte Regelung mit dem jeweiligen Insolvenzverwalter zu treffen.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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