Premicon AG

Das Münchener Emissionshaus Premicon AG gehört zu den besonderen Anbietern von Schiffsfonds. Denn es hat sich auf geschlossene Schiffsfonds für Kreuzfahrtschiffe spezialisiert. Insofern gelten die Auswirkungen die die Finanzkrise auf viele Schiffsfonds hatte und hat, für Premicon nur sehr bedingt.
Die Premicon AG legte u.a. folgende Schiffsfonds auf:
  • Premicon Fluss-Quartett
  • Premicon Fluss-Klassik
  • Premicon Kreuzfahrtschiffe 2003
  • Premicon Kreuzfahrtschiffe 2004
  • Premicon Kreuzfahrtschiffe 2005
  • Premicon Astor 2006
  • Premicon Astor 2010
  • Premicon Premicon Queen
  • Premicon TwinCruiser
  • Premicon TwinCruiser 2

Schiffsfonds galten lange Zeit als sichere Kapitalanlage. Doch seit der schweren und immer noch anhaltenden Krise der Schifffahrt zeigt sich, dass viele Schiffsfonds in finanzielle Schieflage geraten sind. Anleger von Schiffsfonds, die angesichts der schwierigen Situation um ihr eingesetztes Kapital fürchten, müssen aber nicht tatenlos zuschauen, sondern sollten sich an einen versierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann.
„Die Erfahrung zeigt, dass die Anlageberatung in vielen Fällen fehlerhaft war. Bei einer ordnungsgemäßen Beratung müssen die Anleger auf alle wirtschaftlichen Risiken der Kapitalanlage bis hin zum Totalverlust hingewiesen werden. Ist dies nicht geschehen, spricht man von Falschberatung, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet. Außerdem müssen die Anleger auch über die Rückvergütungen die die Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhalten, aufgeklärt werden“, erklärt Jens Reime, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.
Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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