MS Värmdö Schifffahrts GmbH & Co. KG: Fachanwalt setzt ihre Ansprüche durch

Aktuell             Über das Vermögen der MS "Värmdö" Schiffahrts GmbH & Co. KG, Hafenstraße 2, 26789 Leer, ist am 12. April 2013 das Insolvenzverfahren (Az.: 8 IN 42/13 ) eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde RA Justus von Buchwaldt (Domsheide 3, 28195 Bremen, Tel.: 0421/43059390, Fax: 0421/4305939-29, Internet: www.bbl-law.de) bestellt. Forderungen der Insolvenzgläubiger bis zum 24. Mai 2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Dem Insolvenzverwalter ist überdies mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Es wurde das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 07.Juni 2013.

Hintergründe            Bei der MS „Värmdö“ handelt es sich um einen Mehrzweckfrachter, der seinen Stapellauf am 22. Februar 2004 hatte. Eigner ist die BUSS Reederei mit Sitz in Leer. Schon in der Bilanz für das Geschäftsjahr 2011 heißt es:

Der Schiffswert deckt zurzeit nicht die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Wir gehen davon aus, dass der Fortbestand des Unternehmens vor dem Hintergrund eines sich mittelfristig erholenden Chartermarktes und der durch die finanzierende Bank zu gewährenden Tilgungsaussetzungen sowie die Nichtinanspruchnahme der Loan-to-Value-Klausel gesichert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Unternehmensfortführung gefährdet.

Dieses Risiko hat sich nun verwirklicht, da sich auf dem Schiffsmarkt keine positiven Entwicklungstendenzen zeigten. Trotz der schon erheblichen Zahl an Schiffsinsolvenzen, die langsam zu einer Marktbereinigung führen sollten, haben sich die Charterraten noch nicht erholt. Ein kostendeckender Betrieb ist auch weiterhin nur schwer möglich, an einen Gewinn, der auch noch die Verluste der Vergangenheit abdecken soll, derzeit nur zu träumen.

Möglichkeiten der Anleger           Die in der Bilanz für das Jahr 2011 ausgeführte Erwartung, dass durch den Verkauf des Schiffes die bilanzielle Überschuldung ausgeglichen werden kann, half den Fondsanlegern nicht weiter. Mit der Anordnung der Vermögensverwaltung hat sich das Totalverlustrisiko verwirklicht. Fondsanleger haben jedoch unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren. Die Erfolgsaussichten sind gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht verstreichen lassen. Insbesondere wenn die Vermittlung durch eine Bank erfolgt ist, sind die Chancen gut. Neben der Rückabwicklung der Anlage, d.h. der Rückzahlung des eingezahlten Kapitals, kann unter Umständen auch entgangener Gewinn für eine Alternativanlage geltend gemacht werden.

Zu prüfen ist stets der Einzelfall.

Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
  2. kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
  8. keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen

Angebot         Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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