MT ˝Chemtrans Alster˝ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell          Am 3. Januar 2013 wurde das Insolvenzverfahren (Az.: 504 IN 9/12) über das Vermögen der MT "Chemtrans Alster" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG (Mattentwiete 1, 20457 Hamburg (AG Hamburg, HRA 105284)) eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde RA Edgar Grönda (Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421-3686-0, Fax: 0421-3686-100, E-Mail: InsOBremen@schubra.de, Internet: www.schubra.de) berufen. Insolvenzforderungen sind bis zum 2. April 2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte sind dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Leistungen müssen an den Insolvenzverwalter erfolgen (§ 28 InsO). Die Gläubigerversammlung wurden für den 7. März 2013 (11:30 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen, (Berichtstermin)) und den 23. Mai 2013 (11:45 Uhr, ebenda (Prüfungstermin)) anberaumt.

Gründung          Bei der hier betroffenen Gesellschaft handelt es sich um eine Einzelschiffsgesellschaft, die den Doppelhüllen-Chemikalien-/Produkttanker MT "Chemtrans Alster" anschaffte. Die MT "Chemtrans Alster" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co.KG wird vertreten durch 1. Verwaltung MT "Chemtrans Alster" Schifffahrtsgesellschaft mbH, Konsul-Schmidt-Str. 8t, 28217 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafter), vertreten durch Jens Burgemeister, Hamburg (Geschäftsführer), Ulrich Harald Schittek, Hamburg (Geschäftsführer) sowie den Verfahrensbevollmächtigten der Vertreterin Sven Lundehn, c/o Alldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen. Eine Beteiligung erfolgte auch über den Atlantic Flottenfonds, der 2008 emittiert ist und in insgesamt 4 baugleiche Tanker investiert hat.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen       Schon in der Bilanz zum 31. Dezember 2009 wurden Verbindlichkeiten in Höhe von über 14 Mio. Euro festgehalten. Die niedrigen Charterraten begründen eine negative Liquidität. Zwei der vier im Jahr 2009 fälligen USD-Tilgungen konnten nicht geleistet werden und wurden gestundet. Die Aufrechterhaltung des Schiffsbetriebs und die Zinszahlungen konnten knapp erreicht werden. Ein Optionsrecht zur Stundung weiterer Tilgungen im Jahr 2010 wurde von der Bank eingeräumt und in Anspruch genommen. Der Fortbestand der Gesellschaft war auch im Jahr 2010 gefährdet, da die Liquiditätslage aufgrund der schwachen Erlössituation angespannt war. Die Banken gewährten bis zur Entscheidung über das entwickelte Restrukturierungskonzept Tilgungsaussetzungen sowie Stundung auf Zins und Swapzinsen. Mit der Insolvenzeröffnung steht den Anlegern die Möglichkeit offen, Ihre Ansprüche hier geltend zu machen. Auf Grund der unverändert schlechten Situation im Chartergeschäft droht jedoch ein Totalverlust der Kapitalanlage.

Möglichkeiten der Anleger          In der derzeitigen Situation ist allen Anlegern zu empfehlen, Schadensersatzansprüche in Höhe der an die Fonds gezahlten Summen geltend zu machen, d.h. diejenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, zur Verantwortung zu ziehen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen. Viele Gespräche haben nämlich gezeigt, dass die Anleger kaum oder nicht rechtzeitig vor Fondszeichnung über die bestehenden Risiken informiert worden sind und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
  2. kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
  8. keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen

Angebot         Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
www.rechtsanwalt-reime.de
info@rechtsanwalt-reime.de

Kontakt

 

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
VCF Card downloaden

Artikel als PDF downloaden

Zurück