MT ˝Hellespont Commander˝ GmbH & Co. KG: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuelles         Am 3. Januar 2013 wurde das Insolvenzverfahren (509 IN 10/12) über das Vermögen der MT "Hellespont Commander" GmbH & Co. KG (Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg (AG Hamburg, HRA 107696)) eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde RA Edgar Grönda (Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421-3686-0, Fax: 0421-3686-100, E-Mail: InsOBremen@schubra.de, Internet: www.schubra.de) berufen. Insolvenzforderungen sind bis zum 2. April 2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte sind dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Leistungen müssen an den Insolvenzverwalter erfolgen (§ 28 InsO). Die Gläubigerversammlungen wurden für den 28. Februar 2013 (11:45 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen, (Berichtstermin)) und den 16. Mai 2013 (10:00 Uhr, ebenda (Prüfungstermin)) anberaumt.

Gründung         Im Jahr 2008 hatte das Emissionshaus HCI Capital einen sich aus insgesamt sechs Fondsschiffen zusammensetzenden Dachfonds aufgelegt. Die zwei HCI-Fondsschiffe „Hellespont Crusader“ und „Hellespont Commander“ waren Anlageobjekte des HCI Schiffsfonds „Shipping Select 28“. Bei der „Hellespont Commander“ handelt es sich um einen Produkt- und Chemikalientanker. Die MT "Hellespont Commander " GmbH & Co. KG wird vertreten durch MT "Hellespont Commander " Verwaltungs GmbH, Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch Sven Lundehn, c/o First Tanker Poll Management GmbH, Konsul-Smidt-Str. 8t, 28217 Bremen, (Geschäftsführer).

Haftungsverhältnisse und sonstige Verbindlichkeiten         Schon in der Bilanz zum 31. Dezember 2010 wurden Verbindlichkeiten in Höhe von 19.826.843,89 Euro festgehalten. Die Bilanzierung erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung, da zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ein Fortführungskonzept erarbeitet wurde, welches Eigenkapitalzuführungen und Tilgungsaussetzungen vorsieht. Unter den im Konzept genannten Annahmen und Bedingungen konnte von einer positiven Fortführungsprognose im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen werden. Zur Finanzierung ihres Tankers hatte die Gesellschaft langfristige Darlehen aufgenommen, die in USD valutieren. Um dem Risiko steigender Zinsen im USD entgegenzuwirken, wurden mit einem Kreditinstitut Zinsswaps abgeschlossen. Mit den Zinsswap-Vereinbarungen zahlt die Gesellschaft einen Festzinssatz und erhält im Gegenzug von dem Kreditinstitut einen variablen Zinssatz auf den korrespondierenden Betrag. Aufgrund des nach Abschluss der Zinsswap-Vereinbarungen gesunkenen Zinsniveaus weisen die Zinsswap-Vereinbarungen zum 31. Dezember 2010 negative beizulegende Zeitwerte von TEUR 267 (TUSD 358) auf. Es droht der Totalverlust. Wer bis dato noch keine Ausschüttungen zurückgezahlt hat, wird sich spätestens jetzt, mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens, entsprechenden Forderungen des Insolvenzverwalters gegenübersehen.

Möglichkeiten der Anleger          In der derzeitigen Situation ist allen Anlegern zu empfehlen, Schadensersatzansprüche in Höhe der an die Fonds gezahlten Summen geltend zu machen, d.h. diejenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, zur Verantwortung zu ziehen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen. Viele Gespräche haben nämlich gezeigt, dass die Anleger kaum oder nicht rechtzeitig vor Fondszeichnung über die bestehenden Risiken informiert worden sind und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
  2. kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
  8. keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen

Angebot         Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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