FUNVESTMENT Limited: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Mit Kapitalanlegern waren "Verträge" über Nachrangdarlehen geschlossen worden, die den Vertragsbedingungen nach eine unbedingte Rückzahlung der Gelder an die Kapitalgeber vorsahen. Die FUNVESTMENT Limited betrieb damit ein Einlagengeschäft ohne die notwendige Lizenzierung/Erlaubnis der BaFin. Sie ist nun verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Die Anordnung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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