Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsbereiche habe ich Ihnen unter Ausnutzung bisheriger Erfahrungen für die Gebiete des Kapitalmarkt- und Bankrechtes informativ zusammenstellen können.



Das Kapitalanlage- und Bankrecht sind Rechtsgebiete, welche durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt sind. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören:

  • AGB – Banken,
  • AGB – Sparkassen,
  • Aktiengesetz (AktG),
  • Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (AltZertG),
  • Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG),
  • Anteilsklassenverordnung (AnteilsklassenVO),
  • Auslandsinvestmentgesetz (AuslandInvestmG),
  • Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG),
  • Bilanzkontrollgesetz (BilKoG),
  • Börsengesetz (BörsG),
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Bundesbankgesetz (BBankG),
  • Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG),
  • Derivateverordnung,
  • EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ESAG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW),
  • Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG),
  • Finanzanalyseverordnung ( FinanzanalyseVO),
  • Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG),
  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • GmbH-Gesetz (GmbhG),
  • Hedgefonds / Investmentgesetz (InvG),
  • Handelsgesetzbuch (HGB),
  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG),
  • Investmentmeldeverordnung (InvestmentmeldeVO)
  • Gesetz über Kapitalanlagen (KAGG),
  • Kapitalanleger - Musterverfahrensgesetz (KapMuG),
  • Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG),
  • Kreditwesengesetz (KWG),
  • Markets in Financial Instruments (MiFID),
  • Verordnung über Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen (PfandbrMündSV),
  • Pfandbriefgesetz (Pfandbriefgesetz),
  • Scheckgesetz (ScheckG),
  • Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG),
  • Verkaufsprospektgesetz( VerkProspG),
  • Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VVR),
  • Wechselgesetz (WG),
  • Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDverOV),
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und
  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer. Hierzu gehören Privatpersonen und Firmen, Anleger, Banken, Berater / Vermittler und Prospektherausgeber.


Ich vertrete Sie als Anwalt für Bankrecht & Versicherungsrecht nahe Wuppertal

Die Versicherung zahlt nicht? Betroffen vom Investmentskandal oder einer Internetabzocke?

Dann biete ich Ihnen gern meine Sofort-Hilfe als Anwalt in Sachen Kapitalmarktrecht sowie bei Streit mit der Versicherung an. Die Vertretung von Kunden übernehme ich bundesweit – vor allem auch für Klagen im Bank- und Versicherungsrecht im Gebiet Wuppertal.

Anwalt für Versicherungsrecht

Als Anwalt für Versicherungsrecht vertrete ich die Rechtsinteressen der Versicherungsnehmer. Ein Interessenskonflikt bei der Rechtsvertretung ist infolge dessen ausgeschlossen. Im Sinne meiner Kunden fokusiere ich mich auch als Versicherungsanwalt nahe Wuppertal auf die Rechte der Versicherten.

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2015

Meine jahrelange Fachkenntnis in Sachen Versicherungsrecht habe ich 2015 durch die Zertifizierung zum Fachanwalt ergänzen können. Um den Fachanwaltstitel zu erreichen sind jedoch nicht nur jahrelange Fachkenntnis, sondern vor allem auch zusätzliche Qualifikationen zu erfüllen. Hierzu gehören unterschiedliche Nachweise gerichtlicher Verfahren und Erfolge.

Bei einem Streit mit der Versicherung können Sie beruhigt auf meine Fachkenntnis vertrauen, wenn Sie Ihren Anspruch prüfen oder auch Geld einklagen möchten.

Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagen

Ähnlich der Rechtsvertretung von Kunden im Versicherungsrecht, werde ich auch in Sachen Bankrecht als Anwalt nahe Wuppertal für Sie tätig. Denn bundesweit kommt es ***nahezu** täglich zur Fehlberatung durch Banken oder Investmentanbieter. Sollten Sie hiervon auch betroffen sind und Ihr Geld zurück fordern möchten, biete ich Ihnen gern meine Sofort-Hilfe als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Gebiet Wuppertal an.

Um eine Widerruf oder Geld Rückforderung zu erwirken, reicht oft schon ein marginaler Fehler im Anlagevertrag. Durch meine Fachkenntnis als Anwalt für Kapitalanlagen weiß ich, worauf hier konkret zu achten ist.

Aber auch als Anwalt für Klagewellen im Kapitalanlagebetrug bin ich gern Ansprechpartner für Aktionäre bundesweit.

Egal, ob Sie meine Sofort-Hilfe beim Geld einklagen oder einem Widerruf benötigen – Vertrauen Sie auf meine Fachkenntnis und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit meiner Rechtsanwaltskanzlei unter 03591 299 61 33. Gern vertrete ich Ihr Recht im Gebiet Wuppertal: