Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsbereiche habe ich Ihnen unter Ausnutzung bisheriger Erfahrungen für die Gebiete des Kapitalmarkt- und Bankrechtes informativ zusammenstellen können.



Das Kapitalanlage- und Bankrecht sind Rechtsgebiete, welche durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt sind. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören:

  • AGB – Banken,
  • AGB – Sparkassen,
  • Aktiengesetz (AktG),
  • Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (AltZertG),
  • Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG),
  • Anteilsklassenverordnung (AnteilsklassenVO),
  • Auslandsinvestmentgesetz (AuslandInvestmG),
  • Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG),
  • Bilanzkontrollgesetz (BilKoG),
  • Börsengesetz (BörsG),
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Bundesbankgesetz (BBankG),
  • Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG),
  • Derivateverordnung,
  • EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ESAG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW),
  • Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG),
  • Finanzanalyseverordnung ( FinanzanalyseVO),
  • Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG),
  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • GmbH-Gesetz (GmbhG),
  • Hedgefonds / Investmentgesetz (InvG),
  • Handelsgesetzbuch (HGB),
  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG),
  • Investmentmeldeverordnung (InvestmentmeldeVO)
  • Gesetz über Kapitalanlagen (KAGG),
  • Kapitalanleger - Musterverfahrensgesetz (KapMuG),
  • Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG),
  • Kreditwesengesetz (KWG),
  • Markets in Financial Instruments (MiFID),
  • Verordnung über Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen (PfandbrMündSV),
  • Pfandbriefgesetz (Pfandbriefgesetz),
  • Scheckgesetz (ScheckG),
  • Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG),
  • Verkaufsprospektgesetz( VerkProspG),
  • Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VVR),
  • Wechselgesetz (WG),
  • Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDverOV),
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und
  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer. Hierzu gehören Privatpersonen und Firmen, Anleger, Banken, Berater / Vermittler und Prospektherausgeber.


Ich vertrete Sie als Fachwanwalt für Bankrecht & Versicherungsrecht nahe Dresden

Die Versicherung zahlt nicht? Betroffen vom Anlageskandal oder einer Internetabzocke?

Dann biete ich Ihnen gern meine Sofort-Hilfe als Fachwanwalt im Bereich Kapitalmarktrecht sowie bei Versicherungsstreit an. Die Vertretung von Kunden übernehme ich bundesweit – insbesondere auch für Klagen im Bank- und Versicherungsrecht im Gebiet Dresden.

Anwalt für Versicherungsrecht

Als Fachwanwalt für Versicherungsrecht vertrete ich die Rechtsinteressen der Versicherungsnehmer. Ein Interessenskonflikt bei der Vertretung ist angesichts dessen ausgeschlossen. Im Sinne meiner Kunden fokusiere ich mich auch als Versicherungsanwalt nahe Dresden auf die Rechte der Versicherten.

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2015

Meine jahrelange Fachkompetenz im Bereich Versicherungsrecht habe ich 2015 durch die Qualifizierung zum Fachanwalt erweitern können. Um den Fachanwaltstitel zu erreichen sind jedoch nicht nur jahrelange Fachkompetenz, sondern insbesondere auch zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu gehören unterschiedliche Nachweise gerichtlicher Verfahren und Erfolge.

Bei einem Versicherungsstreit können Sie beruhigt auf meine Fachkompetenz vertrauen, wenn Sie Ihren Anspruch prüfen oder auch Geld einklagen wollen.

Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagen

Ähnlich der Vertretung von Kunden im Versicherungsrecht, werde ich auch im Bereich Bankrecht als Fachwanwalt nahe Dresden für Sie tätig. Denn bundesweit kommt es ***nahezu** täglich zur Falschberechnung durch Banken oder Investmentanbieter. Falls Sie hiervon ebenfalls betroffen sind und Ihr Geld zurück fordern wollen, biete ich Ihnen gern meine Sofort-Hilfe als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Gebiet Dresden an.

Um eine Widerruf oder Geld Rückforderung zu erwirken, reicht vielmals schon ein kleiner Fehler im Anlagevertrag. Durch meine Fachkompetenz als Anwalt für Kapitalanlagen weiß ich, worauf hier genau zu achten ist.

Aber auch als Fachwanwalt für Sammelklagen im Kapitalanlagebetrug bin ich gern Ansprechpartner für Aktieninhaber bundesweit.

Egal, ob Sie meine Sofort-Hilfe beim Geld einklagen oder einem Widerruf benötigen – Vertrauen Sie auf meine Fachkompetenz und vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 03591 299 61 33. Gern vertrete ich Ihr Recht im Gebiet Dresden: