Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsbereiche habe ich Ihnen unter Ausnutzung bisheriger Erfahrungen für die Gebiete des Kapitalmarkt- und Bankrechtes informativ zusammenstellen können.



Das Kapitalanlage- und Bankrecht sind Rechtsgebiete, welche durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt sind. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören:

  • AGB – Banken,
  • AGB – Sparkassen,
  • Aktiengesetz (AktG),
  • Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (AltZertG),
  • Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG),
  • Anteilsklassenverordnung (AnteilsklassenVO),
  • Auslandsinvestmentgesetz (AuslandInvestmG),
  • Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG),
  • Bilanzkontrollgesetz (BilKoG),
  • Börsengesetz (BörsG),
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Bundesbankgesetz (BBankG),
  • Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG),
  • Derivateverordnung,
  • EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ESAG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW),
  • Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG),
  • Finanzanalyseverordnung ( FinanzanalyseVO),
  • Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG),
  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • GmbH-Gesetz (GmbhG),
  • Hedgefonds / Investmentgesetz (InvG),
  • Handelsgesetzbuch (HGB),
  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG),
  • Investmentmeldeverordnung (InvestmentmeldeVO)
  • Gesetz über Kapitalanlagen (KAGG),
  • Kapitalanleger - Musterverfahrensgesetz (KapMuG),
  • Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG),
  • Kreditwesengesetz (KWG),
  • Markets in Financial Instruments (MiFID),
  • Verordnung über Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen (PfandbrMündSV),
  • Pfandbriefgesetz (Pfandbriefgesetz),
  • Scheckgesetz (ScheckG),
  • Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG),
  • Verkaufsprospektgesetz( VerkProspG),
  • Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VVR),
  • Wechselgesetz (WG),
  • Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDverOV),
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und
  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer. Hierzu gehören Privatpersonen und Firmen, Anleger, Banken, Berater / Vermittler und Prospektherausgeber.


Ich vertrete Sie als Fachwanwalt für Bankrecht & Versicherungsrecht bei Krefeld

Die Versicherung zahlt nicht? Betroffen vom Investmentskandal oder einer Internetabzocke?

Dann biete ich Ihnen gern meine Hilfe als Fachwanwalt in Sachen Kapitalmarktrecht sowie bei Streit mit der Versicherung an. Die Vertretung von Mandanten übernehme ich deutschlandweit – vor allem auch für Klagen im Bank- und Versicherungsrecht im Großraum Krefeld.

Anwalt für Versicherungsrecht

Als Fachwanwalt für Versicherungsrecht vertrete ich die Interessen der Versicherungsnehmer. Ein Interessenskonflikt bei der Rechtsvertretung ist aufgrund dessen ausgeschlossen. Im Sinne meiner Mandanten fokusiere ich mich auch als Versicherungsanwalt bei Krefeld auf die Rechte der Versicherten.

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2015

Meine jahrelange Fachkompetenz in Sachen Versicherungsrecht habe ich 2015 durch die Qualifizierung zum Fachanwalt erweitern können. Um den Fachanwaltstitel zu bekommen sind jedoch nicht nur jahrelange Fachkompetenz, sondern vor allem auch zusätzliche Kriterien zu erfüllen. Hierzu gehören umfangreiche Nachweise gerichtlicher Verfahren und Erfolge.

Bei einem Streit mit der Versicherung können Sie beruhigt auf meine Fachkompetenz vertrauen, wenn Sie Ihren Anspruch prüfen oder auch Geld einklagen möchten.

Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagen

Ähnlich der Rechtsvertretung von Mandanten im Versicherungsrecht, werde ich auch in Sachen Bankrecht als Fachwanwalt bei Krefeld für Sie tätig. Denn deutschlandweit kommt es ***nahezu** täglich zur Fehlberatung durch Banken oder Investmentanbieter. Falls Sie hiervon auch betroffen sind und Ihr Geld zurück fordern möchten, biete ich Ihnen gern meine Hilfe als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Großraum Krefeld an.

Um eine Kündigung oder Geld Rückforderung zu erwirken, reicht oftmals schon ein kleiner Fehler im Anlagevertrag. Durch meine Fachkompetenz als Anwalt für Kapitalanlagen weiß ich, worauf hier genau zu achten ist.

Aber auch als Fachwanwalt für Sammelklagen im Anlagebetrug bin ich gern Ansprechpartner für Shareholder deutschlandweit.

Egal, ob Sie meine Hilfe beim Geld einklagen oder einem Widerruf brauchen – Vertrauen Sie auf meine Fachkompetenz und vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 03591 299 61 33. Gern vertrete ich Ihr Recht im Großraum Krefeld: