Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsbereiche habe ich Ihnen unter Ausnutzung bisheriger Erfahrungen für die Gebiete des Kapitalmarkt- und Bankrechtes informativ zusammenstellen können.



Das Kapitalanlage- und Bankrecht sind Rechtsgebiete, welche durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt sind. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören:

  • AGB – Banken,
  • AGB – Sparkassen,
  • Aktiengesetz (AktG),
  • Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (AltZertG),
  • Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG),
  • Anteilsklassenverordnung (AnteilsklassenVO),
  • Auslandsinvestmentgesetz (AuslandInvestmG),
  • Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG),
  • Bilanzkontrollgesetz (BilKoG),
  • Börsengesetz (BörsG),
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Bundesbankgesetz (BBankG),
  • Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG),
  • Derivateverordnung,
  • EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ESAG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW),
  • Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG),
  • Finanzanalyseverordnung ( FinanzanalyseVO),
  • Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG),
  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • GmbH-Gesetz (GmbhG),
  • Hedgefonds / Investmentgesetz (InvG),
  • Handelsgesetzbuch (HGB),
  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG),
  • Investmentmeldeverordnung (InvestmentmeldeVO)
  • Gesetz über Kapitalanlagen (KAGG),
  • Kapitalanleger - Musterverfahrensgesetz (KapMuG),
  • Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG),
  • Kreditwesengesetz (KWG),
  • Markets in Financial Instruments (MiFID),
  • Verordnung über Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen (PfandbrMündSV),
  • Pfandbriefgesetz (Pfandbriefgesetz),
  • Scheckgesetz (ScheckG),
  • Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG),
  • Verkaufsprospektgesetz( VerkProspG),
  • Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VVR),
  • Wechselgesetz (WG),
  • Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDverOV),
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und
  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer. Hierzu gehören Privatpersonen und Firmen, Anleger, Banken, Berater / Vermittler und Prospektherausgeber.


Ich vertrete Sie als Anwalt für Bankrecht & Versicherungsrecht bei Krefeld

Die Versicherung zahlt nicht? Betroffen vom Investmentskandal oder einer Internetabzocke?

Dann biete ich Ihnen gern meine Hilfe als Anwalt im Tätigkeitsbereich Kapitalmarktrecht sowie bei Streitigkeiten mit der Versicherung an. Die Vertretung von Kunden übernehme ich deutschlandweit – besonders auch für Klagen im Bank- und Versicherungsrecht im Einzugsgebiet Krefeld.

Anwalt für Versicherungsrecht

Als Anwalt für Versicherungsrecht vertrete ich die Ziele der Versicherungsnehmer. Ein Interessenskonflikt bei der Rechtsvertretung ist angesichts dessen ausgeschlossen. Im Sinne meiner Kunden konzentriere ich mich auch als Versicherungsanwalt bei Krefeld auf die Rechte der Versicherten.

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2015

Meine jahrelange Fachkenntnis im Tätigkeitsbereich Versicherungsrecht habe ich 2015 durch die Qualifizierung zum Fachanwalt erweitern können. Um den Fachanwaltstitel zu erhalten sind jedoch nicht nur jahrelange Fachkenntnis, sondern besonders auch zusätzliche Anforderungen zu erfüllen. Hierzu gehören unterschiedliche Nachweise gerichtlicher Verfahren und Erfolge.

Bei einem Streitigkeiten mit der Versicherung können Sie beruhigt auf meine Fachkenntnis vertrauen, wenn Sie Ihren Anspruch prüfen oder auch Geld einklagen mögen.

Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagen

Ähnlich der Rechtsvertretung von Kunden im Versicherungsrecht, werde ich auch im Tätigkeitsbereich Bankrecht als Anwalt bei Krefeld für Sie tätig. Denn deutschlandweit kommt es ***nahezu** täglich zur Falschberechnung durch Banken oder Investmentanbieter. Sollten Sie hiervon ebenso betroffen sind und Ihr Geld zurück fordern mögen, biete ich Ihnen gern meine Hilfe als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Einzugsgebiet Krefeld an.

Um eine Auflösung oder Geld Rückforderung zu erwirken, reicht vielmals schon ein marginaler Fehler im Anlagevertrag. Durch meine Fachkenntnis als Anwalt für Kapitalanlagen weiß ich, worauf hier exakt zu achten ist.

Aber auch als Anwalt für Sammelklagen im Anlagebetrug bin ich gern Ansprechpartner für Kapitalanleger deutschlandweit.

Egal, ob Sie meine Hilfe beim Geld einklagen oder einem Widerruf benötigen – Vertrauen Sie auf meine Fachkenntnis und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit meiner Anwaltskanzlei unter 03591 299 61 33. Gern vertrete ich Ihr Recht im Einzugsgebiet Krefeld: